Vor dem Amtsgericht in Hamburg müssen sich mehrere Angeklagte wegen Bestechung und Bestechlichkeit verantworten. Es geht um Fischereischeine, die gegen Geld ausgestellt worden sein sollen – ohne vorgeschriebene Prüfung.

Eine Sachbearbeiterin eines Hamburger Bezirksamts soll zwischen April 2019 und Oktober 2020 in insgesamt elf Fällen Fischereischeine ausgestellt haben, obwohl die Antragsteller die erforderliche Angelprüfung nicht bestanden hatten. Dafür soll sie jeweils zwischen 100 und 200 Euro erhalten haben.

Lebensgefährte der Sachbearbeiterin stellte Kontakte her

Nach Ermittlungen soll ihr Lebensgefährte die Kontakte zu den Antragstellern organisiert, Unterlagen entgegengenommen und die ausgestellten Fischereischeine übergeben haben. In mehreren Fällen soll ein weiterer Mitangeklagter beteiligt gewesen sein.

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Den Männern soll bewusst gewesen sein, dass die Sachbearbeiterin mit der Ausstellung der Fischereischeine gegen ihre Dienstpflichten verstößt. Deshalb müssen sich die Angeklagten nun wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung vor Gericht verantworten. (rei)