Eine gewisse Erleichterung macht sich bei der Urteilsverkündung breit: Rund neun Jahre nach dem Überfall auf die Gaststätte Stilbruch und fünf Jahre nach einem Angriff an einer Tankstelle ist nun einer der Beteiligten verurteilt worden. Das Amtsgericht verurteilte ihn unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe weitestgehend ein. Er sei am 29. September 2017 kurz vor 1 Uhr nachts mit drei Komplizen zur Gaststätte an der Marienstraße gefahren. Dort forderten sie, mit dem Besitzer der Kneipe zu sprechen. Dieser sei aber nicht da gewesen. Genau könne er sich aber nicht mehr an die Situation in der Gaststätte erinnern, sagte der Angeklagte. „Es war ein Getümmel“, erklärte er. Zunächst räumte er ein, mit einem älteren Gast gerungen zu haben, später gab er zu, einen Schlagring benutzt zu haben.

Der Angeklagte schlug damit einem Kneipengast von links an den Kopf, später noch einmal gegen die rechte Körperseite. Das Opfer trug einen Jochbeinbruch davon und musste insgesamt zwei Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden. Ein Komplize, gegen den gestern nicht verhandelt wurde, soll einem Gast mit einem Messer in den Oberschenkel gestochen haben.

Die Hintergründe der Tat lassen sich nicht mehr genau rekonstruieren. Der Angeklagte erklärte, er habe etwa ein Jahr zuvor aufgrund von Streitigkeiten mit Rockern in Düsseldorf einen Schuss durchs Bein bekommen. Der Besitzer der Kneipe habe mit dieser Gruppe in Verbindung gestanden. Einer seiner Komplizen habe die Gruppe zusätzlich angestachelt.

Dieser Komplize geriet 2021 selbst ins Visier des Angeklagten. Es sei zum Zerwürfnis gekommen. Im April 2021 hätten der Angeklagte und ein Kollege das Auto des Komplizen an einer Tankstelle an der Friedrich-Ebert-Straße erkannt. Die beiden griffen den Mann von hinten an, der Angeklagte räumte ein, ihm eine große Menge Reizgas ins Gesicht gesprüht und ihn getreten zu haben. Videos der Tankstellen-Überwachungskameras bestätigten die Aussage. Das Reizgas habe er nach dem Durchschuss seines Beins aus Selbstverteidigungsgründen im Auto gehabt, so der Angeklagte.

Der Komplize zeichnete bei seiner Vernehmung als Zeuge ein anderes Bild zu den Hintergründen des Überfalls auf die Gaststätte. Er gab an, dass der Angeklagte den Überfall koordiniert habe. „Welche Geschichte die richtigere ist, lässt sich nicht mehr aufklären“, so der Vorsitzende Richter.

Der Kollege, der bei dem Pfefferspray-Angriff an der Tankstelle dabei gewesen sein soll, blieb der gestrigen Verhandlung fern. Da er wiederholt nicht zu Verhandlungsterminen erschienen war, erließ der Richter einen Haftbefehl gegen den Mann. Dem Kneipengast sprach das Gericht ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zu.