Steinhagen/Bielefeld. Es war wohl insbesondere der zunehmende Konkurrenzdruck, der die Hauptangeklagten dazu brachte, auf unlautere und strafbewehrte Methoden bei der Personalkostenminimierung zurückzugreifen: Ein Spediteur aus Steinhagen muss sich derzeit wegen des Verdachts der sogenannten Fälschung beweiserheblicher Daten vor dem Landgericht verantworten. Mitangeklagt ist unter anderem der Disponent des Unternehmens. Das Verfahren gegen einen Lkw-Fahrer aus Herzebrock-Clarholz wurde gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt. Die Taten ereigneten sich von November 2018 bis zum November 2019. Damals war der Hauptangeklagte alleiniger Geschäftsführer, Alleingesellschafter sowie Verkehrsleiter einer in Steinhagen ansässigen Spedition, die sich auf den Transport von Pferden spezialisiert hat.

Zu den Aufgaben des heute 70 Jahre alten Angeklagten gehörte unter anderem die Überwachung der Arbeits- und Ruhezeiten der von ihm eingesetzten Fahrer. Für die Routenplanung, die Fahrten durch ganz Europa umfasste, sowie die Einteilung der Fahrzeuge war sein Disponent, ein nun ebenfalls angeklagter Bielefelder (68), verantwortlich. Um Personalkosten zu sparen, kamen die beiden Hauptangeklagten überein, ihre Fahrer zu veranlassen, bei Überschreiten der zulässigen Arbeitszeit fremde Fahrerkarten in das entsprechende Kontrollgerät im Lkw einzuführen.

Dafür stellten die beiden den Fahrern ihre eigenen, aber auch die Karten weiterer Fahrer zur Verfügung. Zum Prozessauftakt zeigten sich die Angeklagten rundum geständig. Verteidiger Detlev Binder, der den Spediteur vor Gericht vertritt, erklärte, dass das Geschäft für das seit 1974 bestehende Unternehmen ab etwa 2014 deutlich schwieriger geworden sei. Dies sei insbesondere dem Konkurrenzdruck aus Osteuropa geschuldet, da die dortigen Speditionen ihre Dienste nicht zuletzt aufgrund von Subventionen deutlich günstiger anbieten könnten.

Spediteur und Disponent zeigen sich geständig

Und so ersannen der Spediteur und sein Disponent den Plan, die Fahrer unterwegs bei zu langen Strecken die Fahrerkarte austauschen zu lassen – und somit die Weiterfahrt durch einen tatsächlich nicht anwesenden Kollegen zu suggerieren. Das Ziel war es, auf diese Weise Personalkosten zu sparen. In die Ausarbeitung des Plans seien die Fahrer jedoch nicht eingebunden gewesen. „Eine ganz klassische Strecke war die nach Salzburg“, führte Binder aus, „da fehlten etwa eineinhalb Stunden. Da rechnete es sich einfach nicht, einen zweiten Fahrer mitzuschicken.“

Neben dem Spediteur zeigten sich auch der Disponent sowie zwei ebenfalls angeklagte Fahrer geständig. Zuvor hatte ihnen die XXI. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Bernd Bovenschulte für den Fall von umfassenden Geständnissen Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt. Das Verfahren gegen einen Fahrer aus Herzebrock-Clarholz war gleich zu Beginn der Verhandlung gegen Zahlung einer Geldauflage von 3.600 Euro eingestellt worden. Der Prozess gegen die verbliebenen Angeklagten wird am 13. Mai fortgesetzt.

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