Ab Montag müssen sich drei Beschäftigte des Augsburger Grünamts bzw. des städtischen Bestattungsdienstes vor Gericht verantworten. Es geht um Erschwerniszuschläge für Bestattungsdienstleistungen, die zu Unrecht genehmigt worden sein sollen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Schaden von 164.908 Euro aus, der durch Untreue bzw. Untreue durch Unterlassen entstanden sein soll. Die Vorgänge sollen sich zwischen Oktober 2019 und Oktober 2021 abgespielt haben. Das Verfahren vor einem Schöffengericht am Amtsgericht ist bis in den Juni terminiert.

  • Stefan Krog

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