Das Landgericht Schweinfurt hat den 22-jährigen Angeklagten am Dienstagvormittag zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Demnach ist er schuldig des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. Der Mann hatte im Überlandwerk Mellrichstadt (Landkreis Rhön-Grabfeld) eine Kollegin mit einem Messer getötet und zwei weitere Kollegen zum Teil lebensgefährlich verletzt.

Die Vorsitzende Richterin sprach von einer Tat, die „fassungslos“ mache und „betroffen zurücklasse“. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht aber nicht fest, eine anschließende Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren Haft grundsätzlich möglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft spricht von „Mordlust“ und „Fast-Hinrichtung“

In den Plädoyers hatte die Staatsanwaltschaft ein klares Bild gezeichnet: Sie forderte lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Der Anklage zufolge habe der 22-jährige Deutsche aus einem inneren Drang heraus gehandelt, einen Menschen zu töten. Der Staatsanwalt sprach von „Mordlust“. Die Tat sei „fast wie eine Hinrichtung“ gewesen, das Opfer habe keine Chance gehabt, sich zu wehren.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war die Tat geplant. Der Angeklagte habe sich gezielt ein Opfer ausgesucht – eine Arbeitskollegin, die ihn zuvor gemaßregelt hatte. Aus Sicht der Anklage ging es nicht um einen eskalierten Streit, sondern um verletztes Ego und Verachtung. Die Nebenklage schloss sich dieser Bewertung an.

Täter entschuldigt sich bei Opfern und Angehörigen

Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt, widersprach jedoch der Einschätzung der besonderen Schwere der Schuld. In seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung sagte der Angeklagte: „Ich möchte mich bei allen geschädigten und betroffenen Personen entschuldigen. Ich wünschte, ich hätte die Tat nie begangen.“

Angriff am Arbeitsplatz

Am Morgen des 1. Juli 2025 hatte der Mann das Großraumbüro seines Arbeitgebers in Mellrichstadt betreten. Im Büro des gemeinsamen Vorgesetzten wartete er auf die 59-jährige Kollegin. Als die Frau eintraf, überraschte er sie und stach mehrfach in Hals-, Bauch- und Brustbereich. Die Frau starb an ihren schweren Verletzungen.

Der Vorgesetzte, der eingreifen wollte, wurde mit acht Messerstichen lebensgefährlich verletzt – vor allem im Rücken- und Brustbereich sowie mit Schnittverletzungen an Armen und Händen. Er überlebte nur dank einer Notoperation. Ein weiterer Mitarbeiter erlitt einen Stich in den Oberschenkel, als er half, den Angreifer zu überwältigen. Gemeinsam mit weiteren Kollegen gelang es schließlich, dem Mann das Messer abzunehmen.

Gutachter: Täter voll schuldfähig

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt. Er habe die Frau gehasst, sagte er. Sie hätten sich nicht gut verstanden, er habe sich von ihr schlecht behandelt gefühlt.

Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem 22-Jährigen volle Schuldfähigkeit. Seine Drogen- und Opiatabhängigkeit habe seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt.

Mann hatte Mord vorbereitet

Ermittlungen zufolge hatte sich der Angeklagte im Vorfeld intensiv mit Gewaltverbrechen beschäftigt. Er recherchierte zu Mord, Forensik und auch zur Beseitigung von Leichen. Zudem soll er sich mit bekannten Serienmördern befasst und einen Chatbot zu entsprechenden Themen befragt haben.