Vor Gericht wird geklärt, ob man die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigern darf, wenn man mit dem Programm der öffentlich-rechtlichen Sender nicht einverstanden ist.

Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 so heißt, ist ein Dauerbrenner vor den deutschen Verwaltungsgerichten. Die aktuell monatlich 18,36 Euro für jede Wohnung zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio

werden von Kritikern gerne immer noch als „GEZ-Zwangsgebühr“ geschmäht

Vor Gericht wird geklärt, ob man die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigern darf, wenn man mit dem Programm der öffentlich-rechtlichen Sender nicht einverstanden ist.