Urteil im Südlohner „Wunderheiler“-Prozess
Angeklagter muss in Haft

Ein Anwalt und ein Angeklagter sitzen auf der Bank vor Gericht. Der Angeklagte hält sich einen Zettel vor das Gesicht


Ein 56-jähriger Südlohner musste sich erneut wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten. Das Urteil von 2021 vor dem Amtsgericht in Bocholt wurde ein Jahr später vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgehoben. Jetzt wurde das neue Urteil verkündet. © Lena Wittig

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