Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat Ende März nach einem Treffen mit Syriens Machthaber Ahmed al-Scharaa gesagt, dass in den nächsten drei Jahren 80 Prozent der geflüchteten Syrer in ihr Heimatland zurückkehren sollten. Danach wollte die Bundesregierung von einer solchen Zielmarke nichts mehr wissen. Regierungssprecher Stefan Kornelius formulierte es so: „Klar ist doch, dass nach Ende des Bürgerkriegs die Zeit der Rückkehr auch gekommen ist und der Schutzgrund erlischt. Das bedeutet, dass eine signifikante Zahl der Kriegsflüchtlinge in die Heimat zurückkehren wird. Alles andere setzt ein falsches Signal für die Konflikte auf der Welt und würde die Möglichkeiten Deutschlands auch überfordern.“

Nach mehr als zwei Wochen bleiben nach wie vor wichtige Fragen unbeantwortet: Etwa die Frage, wer genau zu der „signifikanten“ Zahl der Syrer gehört, die gehen müssen – und wer nach welchen Kriterien bleiben darf. Ende November 2025 lebten nach Angaben der Bundesregierung mehr als 940.000 Syrer in Deutschland. Mehr als 500.000 von ihnen hatten einen Schutzstatus. Viele Flüchtlinge von 2015 sind inzwischen eingebürgert – sie sind also nicht betroffen. Neue kommen wiederum kaum hinzu: Seit dem Machtwechsel in Damaskus haben Menschen aus Syrien nur noch geringe Chancen auf Asyl oder Flüchtlingsschutz in Deutschland.

Der CDU-Innenexperte Alexander Throm sagte unserer Redaktion, viele Menschen aus Syrien seien mittlerweile in Deutschland gut integriert und Teil der Gesellschaft geworden. „Man darf jedoch die Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass es auch viele gibt, denen dies nicht gelungen ist.“ Er betonte: „Für uns wird eine freiwillige Rückkehr in die Heimat immer Vorrang vor anderen Maßnahmen haben.“ Deshalb sei man sich in der Koalition einig, dass die Anreize und die Beratung für eine Rückkehr gestärkt werden sollten.

Im vergangenen Jahr waren laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mehr als 3600 Syrer mithilfe eines deutschen Förderprogrammes ausgereist und freiwillig nach Syrien zurückgekehrt. Wer sich dafür entscheidet, kann Bargeld in Höhe von bis zu 1000 Euro bekommen, dazu Reisekosten und Hilfen für die Reintegration im Heimatland.

CDU-Politiker Throm betonte zugleich: „Für Menschen, die hier arbeiten, egal welcher Nationalität, sieht unser Aufenthaltsgesetz diverse Aufenthaltsrechte und klare Regeln vor. Das viel beschworene Szenario des syrischen Arztes, der abgeschoben wird, existiert schlicht nicht.“ Dasselbe gelte für Menschen in Ausbildung und Studium. In Fällen, in denen das Bamf einen Schutzstatus widerrufe, habe die zuständige Ausländerbehörde mögliche anderweitige Aufenthaltsrechte zu prüfen. „Und wer dann tatsächlich kein anderweitiges Aufenthaltsrecht hat, der muss unser Land verlassen. Alles andere würde unser Asylsystem völlig hinfällig machen.“

Der Innenexperte betonte: „Wir sollten in dieser ganzen Diskussion nicht vergessen, dass auch in Syrien ein Bedarf an aufbauwilligen und qualifizierten Menschen besteht. Das Bestreben, diese Menschen bei uns zu halten, sollte sich ehrlicherweise nicht als Humanität tarnen.“

Fast alle noch mit Schutzstatus

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, wies darauf hin: „Aktuell haben fast alle Syrerinnen und Syrer in Deutschland noch einen Schutzstatus. Die Frage nach ihrer Rückkehr stellt sich daher gerade nicht.“ Zunächst müssten also umfangreiche Widerrufsverfahren bei mehreren Hunderttausend Schutzberechtigten erfolgen. „Zudem müssen auch in Syrien die Rahmenbedingungen für eine sichere Rückkehr erfüllt sein.“

Er betonte, eine große Zahl der Menschen aus Syrien sei seit vielen Jahren hier und gut integriert. „Sie gehören zu uns und verdienen Perspektiven statt Unsicherheit.“ Für diese Menschen forderte er ein Bleiberecht und schnelle Klarheit darüber, „dass sie weiterhin in Deutschland bleiben können“.

Unklar bleiben Kriterien und Zuständigkeiten – insbesondere die Frage, wie die politischen Ansagen mit Blick auf Hunderttausende Menschen umgesetzt werden sollen.