
AUDIO: Nachrichten aus dem Studio Kiel 16:30 Uhr – 15.04.2026 (2 Min)
Stand: 15.04.2026 20:24 Uhr
Stadt Kiel und Bundeswehr sind sich einig: Zwei Flächen im Stadtgebiet sollen künftig wieder von der Marine genutzt werden – unter anderem das MFG-5-Gelände in Holtenau. Dort war eigentlich ein Wohngebiet geplant.
Seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wird immer wieder über mehr Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit diskutiert – über die Rückkehr zur Wehrpflicht, aber auch darüber, wo eine wachsende Bundeswehr überhaupt Kasernen ausbauen oder reaktivieren kann. In Kiel stand die Fläche des ehemaligen Marinefliegergeschwaders 5 (MFG-5) im Stadtteil Holtenau zur Debatte.
Nicht nur MFG-5: Weiteres Gelände soll an Bundeswehr gehen

Vertreter von Stadt Kiel und Bundeswehr unterzeichneten die Absichtserklärung am Mittwochnachmittag.
Seit Oktober hatten Stadt und Bundeswehr verhandelt – jetzt haben beide Parteien eine Absichtserklärung unterzeichnet – einen sogenannten Letter of Intent. Das Gelände soll demnach künftig wieder von der Bundeswehr genutzt werden.
Auch einige Flächen in der Nähe des Marinestützpunkts im Kieler Stadtteil Wik sollen an die Bundeswehr gehen. Hintergrund ist laut Stadt, dass der Bedarf an Pierliegeplätzen, Lagereinrichtungen und Unterkünften für Personal bei der Bundeswehr in Zukunft steigen wird. Wann genau mögliche Baumaßnahmen der Bundeswehr auf den Flächen in der Wik und in Holtenau durchgeführt werden könnten, dazu machte die Bundeswehr am Mittwoch keine Angaben.
Stadt Kiel erhält Ersatzflächen
Die Stadt Kiel soll aber nicht leer ausgehen. Auf dem MFG-5 Gelände in Holtenau wollte sie eigentlich rund 2.200 Wohnungen bauen und Gewerbe sowie Freizeitbereiche direkt an der Kieler Förde ansiedeln. Seit 2020 gehört das Gelände der Stadt.
Laut Absichtserklärung erhält die Stadt vom Bund insgesamt neun Ersatzflächen für den Wohnungsbau – die Flächen sind in der ganzen Stadt verteilt. Darunter sind zum Beispiel ältere Mehrfamilienhäuser, die früher von der Bundeswehr genutzt wurden oder immer noch genutzt werden.
Vorgesehen sind auch größere Flächen wie die Belvedere-Kaserne in der Nähe des Holstein-Stadions oder das Gelände des Max-Rubner-Instituts in der Nähe des Exerzierplatzes. Das Institut wird in den kommenden Jahren an einen anderen Standort umziehen. Aber auch Grundstücke in Meimersdorf zählen zu den Ersatzflächen. Laut Stadt sollen etwa so viele Wohnungen gebaut werden, wie auf dem MFG-5 Gelände geplant waren. Zusätzlich könnte die Stadt eine finanzielle Entschädigung von der Bundeswehr erhalten. Darüber muss laut Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) noch verhandelt werden.
Kompromiss kommt wahrscheinlich zustande
Rechtlich bindend ist die Absichtserklärung nicht – sie sei kein Kaufvertrag und somit in keiner Weise bindend für Stadt und Bundeswehr. Das heißt, dass die Pläne auch noch hinfällig werden könnten. Es gilt aber als wahrscheinlich, dass der Deal zustande kommt. Die Verhandlungen seien schon relativ weit – mit dieser Absichtserklärung wollen Stadt und Bundeswehr nach eigenen Angaben ihre Ergebnisse festhalten. Beide Parteien wollen weiter verhandeln.
Kritik von CDU und Linkspartei
Die Kieler CDU sieht die Absichtserklärung als wichtige Grundlage, um sicherheitspolitische Interessen der Bundeswehr mit den städtebaulichen Belangen der Landeshauptstadt zu verbinden. Ratsherr Carsten Rockstein (CDU) wirft Kämpfer jedoch vor, dass er in seiner zwölfjährigen Amtszeit verpasst habe, auf dem MFG-5-Gelände Wohnungen zu bauen.
Kritik an der Absichtserklärung kommt unter anderem von der Ratsfraktion Die Linke/Die Partei. Linken-Vorsitzender Björn Thoroe spricht im Zuge der Verhandlungen von einem Scheitern auf ganzer Linie. Ungeklärt sei zum Beispiel, wie die Versorgung mit Kitas, Schulen und anderen Infrastruktureinrichtungen erfolgen solle, sagte Thoroe.

Die Marine hat dafür Interesse am ehemaligen MFG-5-Gelände. Dort will die Stadt Kiel eigentlich Wohnungen bauen.

In Kiel hat ein erster Standortdialog zur Nutzung des ehemaligen MFG5-Geländes in Kiel Holtenau Ost stattgefunden.
Schlagwörter zu diesem Artikel