Der ehemalige Schüler des Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasiums (WDG), der am 22. Februar 2024 mehrere Mitschüler mit einem Messer angegriffen hat, muss für zwei Jahre und zehn Monate in ein Jugendgefängnis. Dieses Urteil, das das Landgericht im September 2024 gefällt hat, ist jetzt vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Der Schüler hatte Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof hat sie verworfen: Bei der Überprüfung sei kein Rechtsfehler zu seinem Nachteil gefunden worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.