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Uns auf Google folgenSymbolfoto: Mehr als 100 Einsatzkräfte verschiedener Sicherheitsbehörden haben zeitgleich neun Kioske im Frankfurter Stadtgebiet kontrolliert. Symbolfoto: Mehr als 100 Einsatzkräfte verschiedener Sicherheitsbehörden haben zeitgleich neun Kioske im Frankfurter Stadtgebiet kontrolliert. © 
IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Bei einer koordinierten Großkontrolle haben mehr als 100 Einsatzkräfte neun Kioske im Frankfurter Stadtgebiet durchsucht. Mit erschreckendem Ergebnis.

Frankfurt – Bei einer bundesweiten Großkontrolle haben Einsatzkräfte am Dienstag, 14. April, in Frankfurt erhebliche Mengen Lachgas und illegale Arzneimittel sichergestellt. Nach eigenen Angaben handelt es sich um die erste groß angelegte Aktion dieser Art gegen den illegalen Besitz und Handel mit Lachgas in Deutschland – das teilte das Polizeipräsidium Frankfurt am Main am Mittwoch mit.

Demzufolge haben mehr als 100 Einsatzkräfte verschiedener Sicherheitsbehörden zeitgleich neun Kioske im Frankfurter Stadtgebiet kontrolliert. Der Einsatz führte zu 15 Strafanzeigen. Die Beamten stellten insgesamt 200 Kilogramm Lachgas sicher. Darüber hinaus fanden sie 26 Tabletten illegaler Arzneimittel.

Frankfurter Behörden kontrollieren die Umsetzung des neuen Gesetzes

Die koordinierten Kontrollen erstreckten sich auf mehrere Stadtteile – darunter das Bahnhofsviertel, Frankfurt-Höchst und die Innenstadt. An dem Einsatz beteiligt waren unter anderem die Stadtpolizei, der Zoll, die Steuerfahndung, das Finanzamt, die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die städtische Verkehrspolizei, das Hessische Polizeipräsidium Einsatz, das Landeskriminalamt sowie die FES als zuständiger Fachentsorger.

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Hintergrund der Aktion ist das neue Gesetz zu psychoaktiven Stoffen, das am 12. April 2026 in Kraft getreten ist und den Missbrauch von Lachgas eindämmen soll. Es regelt Handel und Abgabe neu: Erwachsene dürfen Lachgas seither nur noch in kleinen Mengen – in Form von Kapseln mit einem maximalen Füllgewicht von 8,4 Gramm – erwerben. Der Verkauf an Minderjährige sowie der Vertrieb größerer Gebinde ist ausdrücklich verboten.

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