Vor dem Landgericht Hamburg muss sich am 16. April ein 42-Jähriger wegen schwerster Vorwürfe verantworten: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord an seiner Freundin mit besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung vor.

Nach der Anklage soll sich die Tat in der Nacht des 21. Oktober 2025 in einem Hotel im Grevenweg ereignet haben. Der Angeklagte soll das „Nein“ seiner Freundin nicht akzeptiert und sexuelle Handlungen gegen ihren Willen durchgesetzt haben – unter massiver Gewalt und mit potenziell tödlichen Folgen.

Der Mann soll dabei alkoholisiert gewesen sein und unter Drogeneinfluss gestanden haben. Er soll mit Fäusten auf die Frau eingeschlagen, sie mit einer Glasflasche am Kopf verletzt und ihr ein Kissen über das Gesicht gehalten haben. Sie habe kaum noch atmen können. Erst als Polizeibeamte an der Zimmertür eintrafen, ließ der Angeklagte von ihr ab.

Er schlug seine Freundin fast tot: Angeklagter soll aus niederen Beweggründen gehandelt haben

Die Freundin des Angeklagten erlitt schwerste Verletzungen: eine Fraktur des Schädels, Brüche im Gesicht, mehrere Rippenbrüche sowie einen Pneumothorax. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte aus niederen Beweggründen gehandelt haben: zur Befriedigung seines Sexualtriebs und zur Ermöglichung einer Vergewaltigung.

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Am Donnerstag, 16. April, soll um 9 Uhr im Strafjustizgebäude des Landgerichts geklärt werden, wie sich die Tat genau zugetragen hat – und welche strafrechtlichen Konsequenzen daraus folgen. (mp)