Das passiert jetzt im Vredener Schulpflicht-Fall
Urteil rechtskräftig
Karin Printing
Redakteurin

Beim Oberverwaltungsgericht NRW ging kein Antrag auf Zulassung der Berufung ein. Damit ist die Entscheidung im Vredener Schulpflicht-Fall rechtskräftig. © Bernd Weißbrod/dpa
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Der Rechtsweg ist beendetWas das VG entschieden hatWarum das OVG außen vor bliebWas die Behörde nicht sagt