Das passiert jetzt im Vredener Schulpflicht-Fall
Urteil rechtskräftig


Redakteurin

Ein Blick in einen Klassenraum. Im Zentrum ist eine aufzeigende Hand eines Schülers zu sehen.


Beim Oberverwaltungsgericht NRW ging kein Antrag auf Zulassung der Berufung ein. Damit ist die Entscheidung im Vredener Schulpflicht-Fall rechtskräftig. © Bernd Weißbrod/dpa

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Der Rechtsweg ist beendetWas das VG entschieden hatWarum das OVG außen vor bliebWas die Behörde nicht sagt