„Man greift hier einem Nackten in die Taschen“ – mit diesen Worten verließ der Kläger das Verwaltungsgericht Augsburg. Der Mann aus Biberach (Baden-Württemberg) hatte gegen den Markt Zusmarshausen geklagt, weil er die Kosten für einen Feuerwehreinsatz auf der A8 nicht bezahlen wollte. Nun muss der Pensionär noch weitere Kosten übernehmen. Was war passiert?
Einsatz auf A8: Autofahrer klagt gegen Zusmarshausen
Im September 2024 war der Kläger abends mit seinem Auto auf der A8 von Augsburg in Richtung Westen unterwegs. Auf Höhe Burgau bemerkte er, dass etwas nicht stimmte und hielt auf dem Standstreifen an. „Ich wollte eigentlich die Unfallstelle absichern, aber ich dachte, ich bringe das Auto lieber aus der Gefahrenzone, weil die Warnblinkanlage nicht mehr lange Strom gehabt hätte“, erinnert sich der Mann vor Gericht. Also schob er sein Auto rund 100 Meter in Richtung einer Wiese, wo das Fahrzeug schließlich zum Stehen kam.“
Von der Autobahn aus war das Gefährt aber noch zu sehen, weshalb vorbeifahrende Personen den Notruf alarmierten, weil sie dachten, es sei etwas Schlimmeres passiert. Daraufhin wurden Polizei, Notarzt und auch die Feuerwehr Zusmarshausen gerufen und machten sich auf den Weg zur vermeintlichen Unfallstelle. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt zu Fuß auf dem Weg zu einer Raststätte, weil er kein funktionierendes Handy bei sich hatte. „Ich wollte eigentlich einen Abschleppdienst rufen, dann habe ich die Blaulichter gesehen.“ Also machte er sich zurück zu seinem Auto. Die Situation konnte schnell geklärt werden, das Auto wurde abgeschleppt und die Einsatzkräfte machten sich wieder auf den Heimweg.
So weit, so gut, nur nicht für den Biberacher, der eine Rechnung über rund 2700 Euro an Einsatzkosten für die Feuerwehr von der Marktgemeinde Zusmarshausen erhielt. Das sah der Mann nicht ein und klagte. „Es bestand doch offensichtlich keine Gefahrenlage, das hat mir auch die Polizei bestätigt. Ich hatte keinen Unfall“, sagte er vor Gericht. Auf einen Rechtsanwalt verzichtete der Kläger. Hier stimmte auch Richter Lars Oldag zu, der aber hinzufügte. „Es gibt einen Unterschied zwischen objektiver und subjektiver Wahrnehmung. Es handelt sich hier um eine sogenannte Anscheinsgefahr.“ Diese liege aus Sicht der Polizei vor, wenn zum Zeitpunkt des Einsatzes objektive Anhaltspunkte für eine Gefahr sprechen, sich aber im Nachhinein herausstellt, dass tatsächlich keine Gefahr bestand.
Prozess in Augsburg: Klage gegen Marktgemeinde zurückgezogen
Dieser Sachverhalt lag laut Oldag in diesem Fall vor, weshalb der Richter keine Aussichten auf eine erfolgreiche Klage sah. Deshalb riet er dem Biberacher, seine Klage zurückzuziehen, unter gewissen Bedingungen, damit er nur einen Teil der Prozesskosten zahlen müsse. Der Kläger und die Marktgemeinde Zusmarshausen, die von Rechtsanwalt Steffen Kraus vertreten wurde, stimmten dem zu. Dennoch muss der Baden-Württemberger die Anwaltskosten übernehmen. Eine gute Nachricht gab es aber. Die Marktgemeinde korrigierte die Rechnung für den Feuerwehreinsatz auf rund 2100 Euro, weil durch eine neue Verordnung die Satzungsgrundlage für die Berechnung der Arbeitsstunden aktuell noch fehle.
Glücklich war der Kläger über den Verlauf der Verhandlung dennoch nicht. „Ich habe aus meiner Sicht nichts falsch gemacht, im Gegenteil. Und dafür werde ich jetzt bestraft.“ Richter Lars Oldag entgegnete: „Bei der nächsten Panne wissen Sie, was zu tun ist. Warnweste und Warndreieck haben Priorität, danach können Sie sich um alles Weitere kümmern. Es ist nun einmal geltendes Recht, dass der Verursacher auch für den Einsatz aufkommen muss. Und in dem Fall waren Sie und Ihr Fahrzeug der Grund für den Notruf und das Ausrücken der Einsatzkräfte.“
-
Sebastian Richly
Icon Haken im Kreis gesetzt
Icon Plus im Kreis
-
86441 Zusmarshausen
Icon Haken im Kreis gesetzt
Icon Plus im Kreis
-
Auto
Icon Haken im Kreis gesetzt
Icon Plus im Kreis