Drei Jahre nach dem Skandal über den bürokratischen Schwergang bei der Stuttgarter Ausländerbehörde klagen Klienten weiterhin auf Schadenersatz, weil Aufenthaltserlaubnisse zu spät ausgestellt wurden. Am Donnerstag verhandelte eine Zivilkammer des Landgerichts über die Klage eines aus Russland stammenden Wissenschaftlers, der eine neue Stelle an einem Fraunhofer-Institut erst ein halbes Jahr später antreten konnte, weil die Stuttgarter Verwaltung seinen Antrag zur Verlängerung der Arbeitserlaubnis zu spät bearbeitet und außerdem – nach einem Umzug nach Schweinfurt – die Akten an die dortigen Behörden erst nach zwei Monaten zugestellt hatte.
Der Wissenschaftler verlangte Schadenersatz in Höhe von 35.755 Euro. Aus Sicht der Stadt Stuttgart liegen weder eine Pflichtverletzung noch ein Behördenfehler vor. Der Vorsitzende Richter der Zivilkammer machte deutlich, dass er der Klage nicht stattgeben wird. Im Jahr 2024 hatte das Gericht in einem ähnlichen Fall einem aus Brasilien stammenden Krankenpfleger mit einem Vergleich einen Teil seines Verdienstausfalls erstattet, der durch die verspätete Arbeitsaufnahme entstanden war.
Richter: Warum dauert eine Aktenüberstellung zwei Monate?
Der Fall des Wissenschaftlers stellte sich folgendermaßen dar: Der Mann hatte geplant, zum 1. Oktober 2023 eine neue Stelle anzutreten und seinen bisherigen Posten an der Universität Stuttgart aufzugeben. Der neue Arbeitsvertrag war schon unterschrieben, notwendig war eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis. Einen entsprechenden Antrag stellte der Kläger am 4. September 2023 beim Ausländeramt. Bis zum 30. November hörte er nichts von der Behörde. Nach seinem Umzug nach Bayern ging die Zuständigkeit auf das Landratsamt Schweinfurt über.
Die Stuttgarter Behörde brauchte aber bis zum 22. März 2024 für die Überstellung der Akten, weshalb der Kläger seine neue Tätigkeit erst am 1. April 2024 aufnehmen konnte. „Warum dauert eine Aktenüberstellung zwei Monate, dafür fehlt mir das Verständnis“, sagte der Richter. Grundsätzlich folgte er aber der Begründung der Schadenersatzansprüche des Klägers nicht. „Ich schlage vor, dass Sie die Klage zurückziehen“, sagte er. Er begründete das mit der Entscheidung des Klägers und seines Anwalts Roland Kugler, vom Primärrechtsschutz keinen Gebrauch zu machen und auf eine Untätigkeitsklage und Klage auf eine einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht verzichtet zu haben, um hierdurch eine fristgerechte Bearbeitung zu erreichen.
Tagelang vor der Behörde gewartet
Der Richter erinnerte die Klägerseite an den Vorrang des Primärrechtsschutzes (§ 839 Absatz 3 BGB), der insbesondere bei Amtshaftungsansprüchen relevant ist. „Ich muss zunächst versuchen, die Handlung der Behörden zu erzwingen, meine Ansprüche primärrechtlich durchzusetzen, bevor ich sekundärrechtlich Schadenersatzansprüche geltend mache.“ Anwalt Kugler nannte diese Argumentation „sehr formal“, die „reale Welt“ sehe anders aus, denn eine Untätigkeitsklage habe vor dem Ablauf der Dreimonatspflicht wenig Chancen auf Erfolg, man müsse nur auf den Kalender schauen, um zu verstehen, dass sein Mandant auch dann die Stelle nicht pünktlich hätte antreten können. Außerdem, sagte Kugler, sei die Rechtswirklichkeit an den Verwaltungsgerichten so, dass dort nicht schnell entschieden werde. Der Richter ließ sich auf diese praktisch-politische Argumentation nicht ein, es gelte der Wille des Gesetzgebers.
Im Sommer 2024 waren der Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) und die Stuttgarter Ausländerbehörde, die bis heute in einem heruntergekommenen Verwaltungszentrum in der Innenstadt untergebracht ist, auch national in die Schlagzeilen geraten: Der Behörde fehlten damals Personal und effiziente Strukturen, sodass Klienten für eine triviale Verlängerung einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis oft tagelang vor der Behörde warten mussten. Nicht wenige Klienten hatten im Schlafsack vor der Behörde übernachtet, um überhaupt bei einem Mitarbeiter vorsprechen zu können. Inzwischen sollen sich die Zustände gebessert haben, vor allem ist es jetzt möglich, Termine und Notfalltermine über eine Internetseite zu beantragen. Nach Darstellung der Stadt wurde die technische Ausstattung verbessert. Von 175 Stellen in der Behörde sind aber derzeit nur 144 besetzt, hiervon sind 27 Mitarbeiter Aushilfen oder Quereinsteiger.