Der Bund hat mit dem neuen Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, dem sogenannten Bauturbo, den Kommunen mehr Handlungsfreiheit beim Wohnungsbau überlassen. Bei der Pressekonferenz am 15. April erklärt Baubürgermeister Daniel Fluhrer: „Mit dem Bauturbo können nun schnellere Entscheidungen getroffen und so Bauvorgänge beschleunigt werden.“

Bürgermeister Daniel Fluhrer. (Archivbild)

Icon vergrößern

Bürgermeister Daniel Fluhrer. (Archivbild)
Foto: Marius Fritz

Schließen

Icon Schließen

Icon vergrößern

Icon verkleinern

Icon Pfeil bewegen

Bürgermeister Daniel Fluhrer. (Archivbild)
Foto: Marius Fritz

Karlsruhe nutzt Bauturbo für Aufstockung von Wohnungen

Langfristig plane der Bund, das Baugesetz anzupassen, doch kurzfristig solle mit dem Bauturbo den Kommunen erlaubt werden, Wohnungsbauanträge über das geltende Recht hinweg zu genehmigen. Wichtig zu betonen ist: Der Bauturbo gilt nur für Wohnungs-Bauvorhaben, Gewerbe ist davon ausgeschlossen.

„In Karlsruhe wollen wir diesen Bauturbo als Schlüssel nutzen“, sagt Fluhrer. Nicht alles soll durch das neue Gesetz erlaubt werden, doch Verfahren sollen sich verkürzen und insbesondere das Aufstocken von Wohngebäuden soll forciert werden.

Schnelleres in die Höhe bauen: Zwei bis drei Jahre Verfahren verkürzt

Heike Dederer-Schöberl, die Leiterin des Stadtplanungsamts, sagt: „Das können zwei bis drei Jahre Verfahren sein, die so verfallen.“ Denn: Der Bauherr spart sich unter anderem das Öffentlichkeitsverfahren und der Antrag muss nicht mehr durch weitere gemeinderätliche Ausschüsse laufen.

Pressekonferenz zur Umsetzung des Bauturbos in Karlsruhe am 15. April 2026.

Icon vergrößern

Pressekonferenz zur Umsetzung des Bauturbos in Karlsruhe am 15. April 2026.
Foto: Katharina Peifer

Schließen

Icon Schließen

Icon vergrößern

Icon verkleinern

Icon Pfeil bewegen

Pressekonferenz zur Umsetzung des Bauturbos in Karlsruhe am 15. April 2026.
Foto: Katharina Peifer

Als Ziele habe die Stadt so im Sinn, größere Bauentwicklungen mit der neuen Gesetzgebung anzustoßen. „Bauvorhaben werden hierbei nie als Einzelfall betrachtet, sondern immer in Betrachtung des gesamten Wohngebiets“, sagt der Baubürgermeister.

Wird denn ein Bauvorhaben für ein Haus genehmigt, soll dies auch bei allen anderen in dem Gebiet möglich sein und eventuell gar als Vorbild und Anstoß betrachtet werden. Fluhrer ergänzt dabei sogleich: „Aber jeder wird sicher kritisch sein beim Nachbar.“

90 neue Wohnungen bereits in Durlach in Planung

Monika Regner, die Leiterin des Bauordnungsamts, gibt als Tipp für mögliche Bauherren mit: „Wir empfehlen, bereits vor dem Einreichen des Bauantrags Kontakt zur Verwaltung zu suchen.“ Denn sobald der Antrag eingereicht wurde, beginnen die Fristen.

Das Bundesgesetz gilt bereits seit Januar 2026 und wurde seitdem auch von der Stadt genutzt, so konnten laut Fluhrer zudem bereits „namhafte Projekte“ angestoßen werden. Ein Beispiel sei das ehemalige BMD-Areal in Durlach. „Hier sollen bis zu 90 neue Wohnungen entstehen. Dabei geht es um unproblematische Einheiten“, so der Bürgermeister. Weitere der namhaften Bauvorhaben könne Fluhrer bisher nicht öffentlich nennen, da diese bislang nicht offiziell seien.

Badische Maschienenfabrik Durlach. (Archivbild)

Icon vergrößern

Badische Maschienenfabrik Durlach. (Archivbild)
Foto: tom, ka-news, pr

Schließen

Icon Schließen

Icon vergrößern

Icon verkleinern

Icon Pfeil bewegen

Badische Maschienenfabrik Durlach. (Archivbild)
Foto: tom, ka-news, pr

Zudem habe die Verwaltung bereits durch die neue Regelung einige Altvorhaben zur erneuten Prüfung mit dem Bauturbo erreicht. „Die Anfragen sind bisher etwa halbe, halbe, was wir nun tatsächlich mit dem Bauturbo realisieren können und was erneut abgelehnt werden muss“, schließt Fluhrer.

  • Katharina Peifer

    Icon Haken im Kreis gesetzt

    Icon Plus im Kreis

  • Wohnungen

    Icon Haken im Kreis gesetzt

    Icon Plus im Kreis

  • Karlsruhe

    Icon Haken im Kreis gesetzt

    Icon Plus im Kreis