Im Rechtsstreit um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch hat der Verfassungsschutz eine “ Stillhaltezusage“ abgegeben. Bis zu einem Gerichtsurteil wird der Nachrichtendienst die Aussage nicht öffentlich wiederholen.
Eine solche Stillhaltezusage bedeutete aber nicht, dass das BfV seine Meinung nun geändert hat. Es ist also kein Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben. Bis die Frage juristisch endgültig durch die Instanzen gegangen ist, könnten mehrere Jahre vergehen.
Teilquelle: tagesschau.de
Wer die Arbeitsweise vom BfV nicht kennt, sollte das Buch von Ronen Steinke “ Verfassungsschutz- wie der Geheimdienst Politik macht“ lesen. ISBN 978-3-8270-1471-9
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