Beschwerden als Auslöser
Die Stadt reagiert mit solchen Aktionen auf anhaltende Hinweise aus der Bevölkerung. Immer wieder geht es um verschmutzte Grünflächen oder Konflikte zwischen Hundebesitzern und anderen Nutzern öffentlicher Räume.
Rechtsgrundlage für die Kontrollen ist die Polizeiverordnung „Sicherheit und Ordnung“. Sie regelt unter anderem Leinenpflichten sowie die Beseitigung von Hundekot.
Weitere Kontrollen angekündigt
Das Ordnungsamt kündigte an, die Überprüfungen fortzusetzen – auch unabhängig von solchen Schwerpunktaktionen. Die Einhaltung von Steuerpflicht, Leinenzwang und Mitführpflicht von Beuteln bleibt Teil des regulären Streifendienstes. Ziel ist es, Verstöße konsequenter zu ahnden und Konflikte im Alltag zu reduzieren.