Zwei Männer, die beim Frühjahrsplärrer im vergangenen Jahr unter anderem mit einem Maßkrug zuschlugen, haben sich nun vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten müssen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die beiden im April 2025 im Festzelt Binswanger an unterschiedlichen Tischen, zwischen denen sich ein Streit entwickelte, befanden. Einer der Angeklagten, ein damals 22-Jähriger, schlug laut Gericht einer anderen Person einen fast leeren Maßkrug auf den Kopf. Das Opfer erlitt eine Platzwunde.
Lesen Sie auch: Schwerer Unfall in Augsburg: Herumfliegendes Autoteil trifft Radlerin
Als daraufhin ein Freund der verletzten Person dem 22-Jährigen den Maßkrug abnehmen wollte, schlug der Angeklagte den Krug auch diesem Mann gegen den Kopf. Der andere Angeklagte, ein damals 19-Jähriger, schlug einem weiteren Mann mit der Faust dreimal ins Gesicht und stieß ihn über die Bierbänke.
Das Amtsgericht verurteilte die beiden Deutschen nun. Der 22-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung. Er muss im Zuge der Bewährung unter anderem 120 Stunden gemeinnützige Hilfsdienste ableisten.
Lesen Sie auch: Mann schlägt in Augsburg gegen Straßenbahn und verursacht 5000 Euro Schaden
Der gering vorbestrafte 19-Jährige wurde wegen Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zur Ableistung eines Freizeitarrestes verurteilt. Er muss ein Wochenende in einer Jugendhaftanstalt verbringen. Zudem muss er einen Alltag-ohne-Alkohol-Kurs absolvieren und darf ein Jahr lang nicht mehr den Plärrer besuchen.
Beide Männer hatten sich vor Gericht geständig gezeigt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
az