Bielefeld. Der Bielefelder Gynäkologe und Chefarzt Prof. Joachim Volz ist durch seinen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber, dem Christlichen Krankenhaus Lippstadt, um die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in einer kirchlichen Klinik bundesweit bekannt geworden. Nun hat die Debatte die Bundespolitik erreicht.

Auf Antrag der Grünen wurde Volz am vergangenen Mittwoch vor dem Gesundheitsausschuss als Sachverständiger gehört. Im Mittelpunkt stand die Versorgungslage schwangerer Frauen und möglicher Handlungsbedarf. Zudem die Frage, ob eine Weigerung kirchlicher Träger, Abtreibungen vorzunehmen, für das Entstehen von Versorgungslücken verantwortlich sein könnte.

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Im Februar hatte Volz vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm einen Teilerfolg erzielt: Zwar gilt für ihn ein Verbot von Abbrüchen im stationären Bereich, wo sich das Krankenhaus auf sein Weisungsrecht beruft. Volz darf aber in seiner Privatpraxis in Bielefeld und in der kassenärztlichen Ambulanz des Krankenhauses in Lippstadt Abbrüche nach streng medizinischer Indikation durchführen.

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Volz kritisierte „kirchlichen Moralpaternalismus“

Die Anhörung am Mittwoch wurde live auf bundestag.de übertragen. Auch in seiner schriftlich eingereichten Stellungnahme kritisierte Volz das Eingreifen kirchlicher, hier eines katholischen Trägers, was dazu führe, selbst in Fällen schwerster Fehlbildungen und eingeschränkter Lebensfähigkeit des Kindes Frauen Hilfe zu verweigern. Er bezeichnete dies als „kirchlichen Moralpaternalismus“, der in einem weltanschaulich neutralen Staat „unangemessen“ sei und „ein Problem für unseren Rechtsstaat“ darstelle.


Ein langer Demonstrationszug begleitete den Bielefelder Gynäkologen Joachim Volz im August 2025 zum Lippstädter Gericht, wo das erste Verfahren gegen die Weisung seines Arbeitgebers verhandelt wurde. - © Mike-Dennis Müller

Ein langer Demonstrationszug begleitete den Bielefelder Gynäkologen Joachim Volz im August 2025 zum Lippstädter Gericht, wo das erste Verfahren gegen die Weisung seines Arbeitgebers verhandelt wurde.
| © Mike-Dennis Müller

Die Grünen wollen u.a. das Weigerungsrecht für juristische Personen streichen und fordern, dass Krankenhausfusionen wie jene in Lippstadt nicht zu einem Abbau der Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen führen dürften.

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In der Anhörung kamen auch die Verfassungsrechtlerin Dana-Sophia Valentiner sowie die Strafrechtlerin Liane Wörner zu Wort, die das kollektive Weigerungsrecht von zunehmend mehr konfessionellen Kliniken kritisch sehen und auf eine schlechte Versorgungslage verwiesen. Dem widersprach Marcel Bienek von der Caritas, der sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und deren „Glaubenssätzen“ berief.

Nach der Anhörung sagte Volz im Gespräch mit nw.de: „Grundsätzlich ist es großartig, dass sich nun die Politik mit dem Thema beschäftigt.“ Er meint, selbst bei der CDU Hinweise ausgemacht zu haben, bei einem modifizierten Antrag „mitgehen“ zu können. Dies sei dann ein erster Schritt zur Abschaffung des Paragrafen 218, hin zu einer neuen Gesetzgebung, die Hilfe suchenden Frauen besser gerecht würde.