Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) hat Befürchtungen zurückgewiesen, dass die verschärften deutschen Grenzkontrollen zum Dauerzustand werden. Man ergreife Maßnahmen, weil es bislang nicht gelinge, die EU-Außengrenzen wirksam zu schützen, sagte Frei. „Aber wir sind uns im Klaren darüber, dass es kein dauerhaftes Ziel sein kann, dass wir wieder Binnengrenzkontrollen in Europa haben. Das widerspricht auch unseren Vorstellungen von Schengen, einem grenzenlosen Europa und vielem anderen mehr“, sagte er.

Zudem sagte der Kanzleramtschef, die Verschärfung der Grenzkontrollen sei mit den europäischen Nachbarstaaten abgesprochen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sei im Gespräch mit den Nachbarn gewesen. „Und deswegen ist auch die Voraussetzung erfüllt, nämlich dass wir in Absprache mit unseren Nachbarländern diese Maßnahmen ergreifen“, sagte Frei.

EU-Kommission sammelt Informationen

Die EU-Kommission teilte derweil mit, sie stehe mit den deutschen Behörden in Kontakt, „um die notwendigen Informationen über diese Maßnahmen und ihre Umsetzung in der Praxis zu erhalten“. Grundsätzlich sei die Wiedereinführung vorübergehender Kontrollen an den Binnengrenzen möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Dobrindt hatte am Mittwoch nochmals verschärfte Grenzkontrollen angekündigt, um die Flüchtlingszahlen zu senken. Dazu sollen mehr Bundespolizisten an der Grenze stationiert und fortan auch Asylsuchende zurückgewiesen werden. Ausnahmen soll es für Kinder und Schwangere geben. Kritik an den Plänen kam unter anderem aus Polen.

Dobrindt: „Alles europäisch eingebunden“

Tags darauf sagte Dobrindt in der ZDF-Sendung Maybrit Illner, die Aktivierung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sei nicht ausgeschlossen. Der EU-Artikel 72 erlaubt es den Mitgliedsstaaten, zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit von
einigen EU-Regelungen abzuweichen.

© Lea Dohle

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Juristen zufolge setzt die Anwendung
von Paragraf 18, Absatz 2 des Asylgesetzes die Anwendung von EU-Artikel
72 voraus. Dazu sagte Dobrindt, um die geplanten Änderungen durchführen zu können, sei „Paragraf 18 der einschlägige im Asylgesetz, den wir nutzen im Zusammenhang mit bilateralen Verträgen und auch in Verbindung mit Artikel 72“. Deutschland sei mit den entsprechenden Zuständigen in der EU „in
engstem Austausch“ und werde mit den Zurückweisungen so vorgehen, dass
die Nachbarländer nicht überfordert werden. „Natürlich“ sei „alles europäisch eingebunden“, sagte er.

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Zuvor hatte die Welt berichtet, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) rufe zur Durchsetzung dauerhafter Grenzkontrollen eine de facto in Artikel 72 geregelte „nationale Notlage“ aus. Regierungssprecher Stefan Kornelius dementiert das.