Der BGH fand außerdem, dass die Vorstrafen des Mannes und seine Gewaltbereitschaft zu wenig berücksichtigt wurden. Das Kleinkind war im Mai 2024 schwer verbrüht worden. Seine Eltern und die Großmutter hatten trotz der Verletzungen nicht den Notarzt gerufen. Sollte beim erneuten Prozess Vorsatz bei dem 38-jährigen Deutschen festgestellt werden, droht ihm wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Für den neuen Prozess sind bis Mitte Juni elf Verhandlungstage angesetzt.