Knapp drei Monate ist es her, dass Polizistinnen und Polizisten den City Club in Augsburg stürmten und das ganze Gebäude absuchten. Einige Menschen mussten sich bei den Durchsuchungen vor den Polizeibeamten nackt ausziehen. Die Razzia warf unter anderem die Frage der Verhältnismäßigkeit auf. Die Augsburger Grünen-Landtagsabgeordneten Cemal Bozoğlu und Stephanie Schuhknecht stellten deshalb eine schriftliche Anfrage an die bayerische Staatsregierung. Nach mehrmaligen Fristverschiebungen antwortete die Staatsregierung nun auf die 18 Fragen. Doch die beiden Politiker sind mit den Antworten nicht zufrieden.

Bayerische Staatsregierung macht keine genauen Angaben zur Durchsuchungsintensität

In der Antwort wird auf die Grundlage des von der Staatsanwaltschaft erwirkten Durchsuchungsbeschlusses und auf das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verwiesen. Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit schließt sich die Antwort der Staatsregierung der Stellungnahme von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an, der im Februar die Vorgehensweise der Polizei verteidigt hatte. „Die notwendigen polizeilichen Maßnahmen wurden mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt, wobei jedoch auch auf eine zügige Bearbeitung geachtet wurde“, heißt es in dem Schreiben. Es treffe nicht zu, dass sämtliche Gäste über die gesamte Einsatzdauer festgehalten wurden.

Zu der Frage, in wie vielen Fällen Leibesvisitationen angeordnet wurden oder sich Betroffene komplett ausziehen mussten, macht die Staatsregierung keine genauen Angaben. „Eine statistische Erfassung zur Durchsuchungstiefe der jeweiligen Betroffenen erfolgte nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Schwaben Nord nicht“, heißt es. Die Durchsuchungsintensität sei „zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit“, individuell erfolgt.

Wieso wurden bei der Razzia auch Räume eines Theater-Ensembles durchsucht?

Die Grünen-Mitglieder fragten zudem nach Durchsuchungen in Räumlichkeiten, die nicht dem City Club zuzuordnen sind. Bei der Razzia wurden etwa Räume eines unabhängigen Theater-Ensembles durchsucht. „Nach ersten Erkenntnissen sei für die polizeilichen Einsatzkräfte nicht erkennbar gewesen, dass es sich dabei um an Dritte vermietete Räumlichkeiten, die nicht zum Club gehörten, handelte, zumal der Beschuldigte Zugang zu sämtlichen Stockwerken des Club-Gebäudes hatte“, so die Antwort der bayerischen Staatsregierung. Während des laufenden Einsatzes habe die Staatsanwaltschaft eine weitere Durchsuchung in den Privaträumen eines Mitbewohners des Beschuldigten angeordnet. „Andernfalls habe die Vernichtung von Beweismitteln gedroht“, heißt es. Bozoğlu bezeichnet die Antwort als „unzureichend“. Wesentliche Punkte seien nicht aufgeklärt worden, etwa die Intensität der Durchsuchungen.

  • Bianca Dimarsico

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