Eine besonders glückliche Figur machte der Innenminister in der vergangenen Woche nicht, als bekannt wurde, dass von der geplanten Erhöhung der Beamtenbesoldung auch der Kanzler und seine Minister profitieren würden. Zwar ruderte Dobrindt zurück: Friedrich Merz solle natürlich nicht 65.000 Euro mehr im Jahr bekommen, erklärte er. Aber der Aufreger war produziert. Trotzdem bleibt die Frage, warum der Staat überhaupt mehr Geld für seine Mitarbeiter ausgibt und wer davon profitiert.
Wer bekommt durch die Änderung mehr Geld?
Die Erhöhung betrifft Bundesbeamte sowie Richter, die im klassischen Sinn nicht als Beamte gelten, und Soldaten. Die Anhebung ist die Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Auch Beamte im Ruhestand bekommen höhere Bezüge. Die Grundgehälter sollen steigen und neue Besoldungstabellen gelten. Außerdem wird mit der Gesetzesänderung der Tarifabschluss für Angestellte des Bundes auf Beamte übertragen.
Grundsätzlich muss der Staat seinen Beamten so viel zahlen, dass die Bezüge mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung erreichen. Anderenfalls wäre die sogenannte Prekaritätsschwelle unterschritten. Allerdings muss der Bund bei der Gesetzesänderung auch das sogenannte Lohnabstandsgebot beachten. Heißt: Zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen muss ein bestimmter Abstand liegen. Ein Aufwuchs bei unteren Besoldungsgruppen hat also oft auch Auswirkungen auf die höheren.
Wie hoch fällt die Anpassung aus?
Das hängt von den Besoldungsgruppen ab. Die Anpassung der Grundgehälter bewegt sich etwa im Bereich von zehn Prozent. Ein Hauptkommissar bei der Bundespolizei, Besoldungsgruppe A12, erhält etwa acht Prozent höhere Bezüge. Das Gehalt steigt mit dem höchsten Erfahrungswert auf 5989,42 Euro im Monat. Auf niedrigeren Stufen, A4 beispielsweise, liegt die Zunahme mitunter höher. Dort steigen die Bezüge um teils mehr als 14 Prozent.
Aber: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Und im Zuge der Aufregung um das Kanzlergehalt wurde auch die geplante Erhöhung bei anderen Spitzenposten angepasst. Für Beamte der Besoldungsgruppe B3 – manche Abteilungsleiter etwa oder ein Ministerialrat – soll beispielsweise statt der zunächst geplanten Erhöhung auf 10.854,48 Euro in der neuen Regelung ein Grundgehalt von 10.572,91 Euro ausgezahlt werden. Im Moment liegt das bei 9.603,10 Euro. Auch der Aufwuchs bei Richtern und Staatsanwälten soll etwas geringer ausfallen als bisher geplant.
Ab wann gilt die Neuregelung und was kostet das den Staat?
Im Referentenentwurf des Innenministeriums ist im Moment eine Mehrbelastung von 707,39 Millionen Euro rückwirkend für 2025 veranschlagt. Für das laufende Jahr rechnet man mit fast 3,4 Milliarden, für 2027 sogar mit über 3,5 Milliarden Euro zusätzlichen Kosten. Allerdings ist in dieser Rechnung der jetzt vereinbarte niedrigere Aufwuchs bei den Spitzenposten noch nicht verrechnet. Die Kosten dürften also etwas niedriger liegen, aber wohl in einem überschaubaren Maß. Wie groß der Unterschied ist, konnte das Innenministerium auf Anfrage am Dienstag noch nicht beantworten. Gelten soll die Regelung schon ab Mai.
Warum kommt die Anpassung jetzt?
Die Änderung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Das hatte noch im vergangenen Jahr entschieden, dass Beamte in Berlin von 2008 bis 2020 größtenteils zu wenig Geld erhalten hatten. Betroffen war vor allem die Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen und Polizisten zählen. Sie waren im Vergleich mit der Tarifentwicklung und der Inflation nicht ausreichend angepasst worden. Mit der Gesetzesänderung will man wohl weiteren Urteilen vorbeugen. „Da diese Beschlüsse mittelbar auch den Bund betrafen, sieht sich der Bund ebenfalls daran gebunden, für die Zeit ab dem Jahr 2021 eigene verfassungskonforme Regelungen zu schaffen“, heißt es im Gesetzentwurf.
Was ist jetzt mit den Ministern?
Innenminister Dobrindt betonte: „Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung für Beamte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt.“ Deren Bezüge orientieren sich an der Besoldung der Spitzenbeamten. Der Kanzler erhält etwa das 1,6-Fache des Grundgehalts in der Besoldungsgruppe B11, seine Minister das 1,3-Fache. Entsprechend dürfte bei dieser höchsten Besoldungsgruppe, zu der etwa manche Staatssekretäre gehören oder der Präsident des Bundesrechnungshofs, ebenfalls nicht erhöht werden.
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