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Berlin – Wer eine Wohnung sucht, muss oft vieles offenbaren: Job, Einkommen, Haustier, Rauchen, Schulden. Berlin dreht jetzt den Spieß um. Als erstes Bundesland verlangt die Hauptstadt Auskunft von Vermietern. Das CDU/SPD-Gesetz, das BILD vorliegt, will ein Wohnungs- und Mietenkataster für 1,75 Millionen Wohnungen – und damit den gläsernen Vermieter.
Das sollen Vermieter angeben
Das wird verlangt: die Adresse der Mietwohnung einschließlich Wohnlage und Etage, die Wohnfläche in Quadratmetern, die Anzahl der Zimmer und die Ausstattung (u.a. Heizung). Das Datum und die Art des Wohnberechtigungsscheins (WBS für Sozialwohnungen), Beginn und Dauer des Mietverhältnisses, inklusive vereinbarter Nettokaltmiete und Vorauszahlungen für Heizung und Wasser. Plus etwaige Modernisierungsumlagen und den Grundsteueranteil der Wohnung.
Verstöße schnell zum Staatsanwalt
Was das Kataster bringen soll? Die Rechtmäßigkeit der Mieten soll vollständig überprüft werden. Per künstlicher Intelligenz. Verstöße landen dann automatisch bei der Wohnungsaufsicht des jeweiligen Bezirks – und bei dem Verdacht von Mietwucher direkt bei der Staatsanwaltschaft. Wibke Werner vom Berliner Mieterverein sagt: „Ein Kataster will ja erstmal vor allem Transparenz über die Begebenheiten auf dem Wohnungsmarkt bringen.“ Je nach Lage könnte dann mit Maßnahmen zielgerichtet reagiert werden.
Erfährt man die Nachbarmiete?
Eine heikle Frage ist auch, wer Zugriff auf die Daten haben soll. CDU/SPD einigten sich auf „nicht öffentlich“, also nur Behörden bei berechtigtem Interesse. Der Mieterverein: „Ein berechtigtes Auskunftsinteresse eines Mieters an der Miete seines Nachbarn dürfte in der Regel nicht gegeben sein. Die Informationen über den Eigentümer, die Gebäudestrukturdaten und in der Vergangenheit vorgenommene Modernisierungen hingegen schon.“
Kontra Kataster ist der Eigentümerverband Haus & Grund: „Ein Mietenkataster kann lediglich als Vorbereitung weiterer Strafmaßnahmen gegen Vermietende verstanden werden“, sagt der Berliner Vorsitzende Carsten Brückner.
Bis zu 100.000 Euro Geldbuße
Ausfüllen müssen die Vermieter die Formulare in einem digitalen Portal – spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Veränderungen müssen spätestens nach einem Monat aktualisiert werden. Falls jemand falsche Angaben macht, drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld, bei Wiederholungstätern oder vielen betroffenen Wohnungen sogar 100.000 Euro.