Zu Unrecht hat die Technische Universität München (TUM) eine Leitende Oberärztin entlassen, die ihrem vorgesetzten Chefarzt und Lehrstuhlinhaber einen tätlichen Übergriff vorwirft. Zu diesem Ergebnis kam das Landesarbeitsgericht und erklärte die durch TUM-Präsident Thomas Hofmann und Kanzler Albert Berger gegen Medizinerin Katrin E. ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam. Zugleich stellte die 9. Kammer unter Vorsitz von Vizepräsidentin Petra Förschner Versäumnisse der TUM und des Freistaates im Umgang mit dem Fall fest.