Vom Bundesschuldenpaket kommt nur wenig Geld in den Kommunen an. Foto: Heiko WeckbrodtFoto: Heiko Weckbrodt

Steuerfinanzierung könnte angeschlagenes Krankenversicherung um 10 Milliarden entlasten

Dresden, 22.04.26. Um Arztkosten und andere Gesundheitsleistungen für Stütze-Empfänger zu finanzieren, soll sich der Bund künftig nicht mehr am Krankenversicherungs-Geld der Beitragszahler bedienen, sondern diese Leistungen mit Steuergeldern bezahlen. Das hat der CDU-Wirtschaftsflügel „Mittelstands- und Wirtschaftsunion“ (MIT) in Dresden gefordert: Die Christdemokraten wollen, „dass die Gesundheitskosten für Empfänger der Grundsicherung künftig vollständig aus Steuermitteln finanziert werden“.

„Belastet unser System dauerhaft.“

„Es kann nicht sein, dass Beitragszahler die Finanzierung von Empfängern der Grundsicherung tragen, obwohl die tatsächlichen Kosten deutlich höher sind als die staatlichen Zuschüsse“, kritisiert der Dresdner Bundestagsabgeordnete Markus Reichel (CDU). „Das belastet unser System dauerhaft.“

„Gerade für den Mittelstand in Dresden und Sachsen sind steigende Sozialabgaben ein ernstes Problem.“
Ingo Flemming, MIT Dresden

Ähnlich argumentiert der Dresdner MIT-Kreisvorsitzende Ingo Flemming: „Wenn Beitragszahler dauerhaft für gesamtgesellschaftliche Aufgaben herangezogen werden, gefährdet das Arbeitsplätze und Investitionen. Wir brauchen endlich eine ehrliche und transparente Finanzierung.“

Sozialversicherung von mehreren Seiten unter Druck

Laut MIT könnte es die gesetzliche Krankenversicherung um rund zehn Milliarden Euro entlasten, wenn diese Leistungen vollständig steuerfinanziert würden. Die Diskussion darüber köchelt schon länger. Denn die Kosten für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wachsen durch den demographischen Wandel und hohe Ausgaben schon seit Jahren in einem Maße, dass das gesamte solidarische Sozialversicherungssystem zu zerbrechen droht. Der Bund hat diesem durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragsfinanzierten System darüber hinaus zusätzliche Lasten aufgebürdet. Dazu gehören Wahlgeschenke wie die Mütterrente der CSU, die die Rentenbeitragszahler tragen müssen, aber auch „Verschiebebahnhöfe“ im Staatshaushalt: Obwohl Bürgergeld und ähnliche Wohlfahrts-Stützen staatliche Leistungen sind, müssen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung die Gesundheitskosten der Grundsicherungs-Empfänger mitbezahlen.

Auch das Expertengremium „Finanzkommission Gesundheit“, das der Bund eingesetzt hatte, um Reformvorschläge für die Sozialversicherungssysteme zu erarbeiten, hatte folgerichtig dazu geraten, die Krankenversicherung für „Bürgergeldbeziehende“– also Stütze-Empfänger – künftig durch Steuern zu finanzieren. Die Ratgeber gehen davon aus, dass dies die Krankenversicherung dadurch um zwölf Milliarden Euro pro Jahr entlasten könnte. Weil Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) aber keine Ahnung hat, wo er dieses – de facto bereits ausgegebene – Steuergeld hernehmen soll, hat die Bundesregierung diesen Vorschlag verworfen.

Autor: Heiko Weckbrodt

Quellen: MIT, Gesundheitsministerium, Spiegel.de

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt