Seit mehr als zehn Jahren war die Frau in Behandlung bei einem Facharzt für Psychiatrie. „Wiederkehrende depressive Störungen, Antriebslosigkeit, Störung im Selbstwertgefühl und Gedanken von Lebensüberdruss“, fasste der Psychiater das Krankheitsbild der 77-Jährigen vor Gericht zusammen. Sie habe zudem unter Schwerhörigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten gelitten – beides habe sie sehr belastet, so der Arzt.
Einmal im Quartal habe sie die Praxis besucht, zuletzt am 2. Juni, fünf Monate vor ihrem Tod. Er habe ihr regelmäßig Antidepressiva und Medikamente gegen Angst- und Unruhezustände verschrieben. Auch mögliche Suizidgedanken habe der Psychiater angesprochen. „Sie hat keine Suizidfantasien oder -pläne erwähnt“, sagte er. „Sie hat nicht gesagt: Ich will sterben. Aber sie sagte: Ich habe keine Lebensfreude mehr.“
Das bestätigte auch die Hausärztin des Ehepaares. „Mich hat ihr Tod sehr überrascht. Damit habe ich nicht gerechnet“, sagte die Ärztin für Allgemeinmedizin und Psychotherapie. Auch sie habe das Thema Suizid mehrfach angesprochen, aber keine Anhaltspunkte dafür feststellen können. Auch in einem Bericht nach einem Klinikaufenthalt hieß es: Sie leide manchmal unter „lebensmüden Gedanken, habe aber keine Pläne, diese umzusetzen“.
Klar wurde dennoch: Die 77-Jährige litt unter körperlichen und psychischen Beschwerden, die sie stark belasteten. Die Depressionen, die Vergesslichkeit, anhaltende Magen-Darm-Probleme und die Schwerhörigkeit, bei der auch ein Implantat nicht geholfen habe. Aufgrund der Beschwerden habe sie sich stark zurückgezogen, wenig Kontakt zu Freunden und Nachbarn gehalten, kaum noch die Wohnung verlassen, berichteten ihr Neffe, eine Freundin und zwei Nachbarinnen einhellig. Sie habe immer wieder gesagt: „Mir geht es nicht gut, meine Seele ist krank“.
Kurz vor dem Todestag kamen zwei weitere Diagnosen hinzu: Die Hausärztin hatte die 77-Jährige mit Verdacht auf Gastritis an einen Experten überwiesen. Bei ihrem Ehemann war im Oktober zudem der Verschluss einer Herzklappe festgestellt worden. Eine Operation war angedacht.
Für ihren Mann, mit dem sie 50 Jahre lang verheiratet war, hatten sowohl die Ärzte als auch die Angehörigen nur wohlwollende Worte übrig. Als harmonisch und liebevoll hätten sie die Ehe wahrgenommen, er sei ein friedliebender Mensch, habe seine Frau umsorgt, sich um alles gekümmert und sei dennoch immer optimistisch und fröhlich geblieben. „Sein Lebensinhalt war sie“, sagte eine gute Freundin der Verstorbenen. Ihr Neffe formulierte es so: „Er hat ihr jeden Wunsch von den Augen abgelesen.“
Laut dem Angeklagten sei es auch ihr Wunsch gewesen, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden. Für den Suizid-Pakt habe man ein Stichwort vereinbart: „Am besten, wir wären tot.“ Diesen Satz habe seine Frau am fraglichen Abend gesagt, bevor sie sich schlafen legte. Den Hammer habe er da schon neben dem Bett liegen gehabt. Schließlich habe er fünf bis sechs Mal zugeschlagen.