
AUDIO: Heimlich gefilmt? BGH prüft Überwachung in privater Küche (1 Min)
Stand: 23.04.2026 17:14 Uhr
Eine Frau zeigt ihre Mutter wegen Diebstahls an – und legt der Polizei das Video einer Überwachungskamera aus ihrer Küche vor. Die Mutter reicht dagegen Klage ein. Die Gerichte in Hildesheim und Celle weisen sie ab. Nun liegt der Fall beim BGH.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt seit Donnerstag über die Frage, ob die Tochter in diesem Familienstreit zu weit gegangen ist. Die Tochter, ihr Ehemann und die Mutter lebten dem Gericht zufolge zusammen im Haus des Paares im südlichen Landkreis Hildesheim. Die Mutter bewohnte eine Wohnung in der oberen Etage, durfte aber auch die Wohnküche im Erdgeschoss betreten. Als die Tochter ihre Mutter wegen eines möglichen Diebstahls von Münzen anzeigte, habe sie der Polizei dazu Aufnahmen einer Überwachungskamera zur Verfügung gestellt, die in der Küche installiert war. Außerdem soll sie das Video an ihre Schwester geschickt haben. Die Mutter klagt deshalb unter anderem auf Unterlassung, Schmerzensgeld und Übernahme der Anwaltskosten.
Verstoß gegen Datenschutz?
In dem Verfahren stellen sich „eine ganze Reihe von nicht ganz einfachen Fragen“, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch am Donnerstag zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe sagte. In dem Fall gehe es unter anderem um die Frage, ob die Videoüberwachung gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt, erklärt Klaus Hempel aus der ARD-Rechtsredaktion. Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Celle, hatte entschieden, dass kein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegt, da sich die Videoüberwachung auf den privaten Wohnraum der Tochter beschränkte.
BGH könnte Europäischen Gerichtshof befragen
Der BGH-Senat hat an dieser rechtlichen Einschätzung des Oberlandesgerichts am Donnerstag während der Verhandlung gewisse Zweifel geäußert, berichtet Hempel weiter. Der BGH ziehe ernsthaft in Betracht, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, sagte Richter Koch. Der EuGH ist für die Auslegung von EU-Recht und damit für die Datenschutzgrundverordnung zuständig. Die Entscheidung hierüber soll am 17. September verkündet werden. Sollte der BGH den EuGH anrufen, dürfte sich das gesamte Verfahren weiter in die Länge ziehen, so die Einschätzung von ARD-Rechtsexperte Hempel.
Muss man auf Kameras im eigenen Zuhause hinweisen?
Der Fall könnte über den Familienstreit hinaus relevant sein. Es gehe um die Frage, ob man bei derartigen Aufnahmen innerhalb seiner eigenen vier Wände Besucher darauf hinweisen oder sogar ihre Einwilligung einholen muss, erklärt Niko Härting, IT-Rechtsexperte und Vorstandsmitglied beim Deutschen Anwaltverein. Bisher gebe es dazu keine höchstrichterliche Rechtsprechung.

Diese sollen in der Öffentlichkeit strafbar werden. Hintergrund ist eine Initiative aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Schlagwörter zu diesem Artikel