Stand: 23.04.2026 18:19 Uhr
Es ist ein richtiger Krimi, der sich da um den verschwundenen ältesten Paternoster der Welt entwickelt hat. Der denkmalgeschützte Aufzug aus dem Jahr 1908 im Flüggerhaus am Hamburger Rödingsmarkt wurde offenbar ohne Genehmigung abgebaut.
Ein Schlag ins Gesicht sei das, sagte der zuständige Restaurator Patric Wagner dem NDR. Der Paternoster war 1979 stillgelegt worden und geriet danach in Vergessenheit. Erst 2018 wurde er zufällig von einem Kunsthistoriker hinter der Verschalung im Flüggerhaus wiederentdeckt.
2.500 Arbeitsstunden für die Sanierung geleistet
Wagner und sein Team haben danach mehr als 2.500 Arbeitsstunden in die Sanierung des Aufzugs gesteckt. Was jetzt genau mit dem Paternoster passiert ist und warum, ist unklar. Der frühere Eigentümer des Flüggerhauses, der Signa-Konzern, war pleite gegangen.
Hamburger Investor äußert sich

„Ich persönlich hätte es sehr charmant gefunden, so einen besonderen Aufzug in meinem Gebäude zu haben“, sagte Müller-Spreer dem NDR.
Der neue Eigentümer ist der Hamburger Investor Harm Müller-Spreer, der die Immobilie zusammen mit anderen Gebäuden, wie den Alsterarkaden, gekauft hatte. Müller-Spreer sagte dem NDR, im Sommer 2025 sei der Paternoster nicht mehr intakt gewesen, diverse Teile hätten gefehlt. Zudem hätten Behörden ihm gesagt, dass eine Inbetriebnahme auch nach einer vollständigen Reparatur aus Sicherheitsgründen nicht möglich sei. „Ich persönlich hätte es sehr charmant gefunden, so einen besonderen Aufzug in meinem Gebäude zu haben“, so Müller-Spreer.
Denkmalschutzamt widerspricht
Das Denkmalschutzamt widerspricht ihm: Der Paternoster sei bei einer Begehung vor Ort im Sommer 2025 noch vollständig mit Rahmen und Kabinen vorhanden gewesen. Auch Restaurator Wagner sprach davon, dass bei zwei Ortsterminen im Flüggerhaus, an denen auch Müller-Spreer teilgenommen habe, der Aufzug „vollständig und intakt“ gewesen sei. Weitere Zeugen könnten dies bestätigen.
Wer den Paternoster letztendlich ausgebaut hat, bleibt unklar, ebenso wo die Teile sind. Ein Wiedereinbau scheint deshalb unmöglich. Juristisch könnten dem Eigentümer nun zum Beispiel ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro drohen. Das Denkmalschutzamt bereitet nach eigenen Angaben ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn vor.
Denkmalverein: „An Skrupellosigkeit nicht zu überbieten“
Zuvor erhob Kristina Sassenscheidt vom Denkmalverein schwere Vorwürfe gegen Müller-Spreer. „Wir haben so etwas als Denkmalverein auch noch nicht erlebt. Das ist an Skrupellosigkeit nicht zu überbieten. Der Eigentümer ist ein erfahrener Immobilienbesitzer, und er wusste ganz genau, was er da tat“, so Sassenscheidt.

Danny Marques Marçalo berichtet.

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