Während die EU über Einschränkungen sozialer Medien für Kinder und Jugendliche diskutiert und in Deutschland über die Wehrpflicht debattiert wird, nimmt in Großbritannien ein weitreichendes Gesetz zum Umgang mit Rauchen Gestalt an.
Das sogenannte Tabak- und Vaping-Gesetz wurde am Dienstag in London verabschiedet und verbietet Personen, die ab dem 1. Januar 2009 geboren wurden, dauerhaft den Erwerb von Tabakprodukten sowie E-Zigaretten. Ab dem ersten Januar 2027 tritt das Gesetz in Kraft und soll mit jedem weiteren Jahr auf weitere Jahrgänge übergreifen.
Ziel soll es sein, eine sogenannte rauchfreie Generation zu bewirken. Beide Kammern des britischen Parlaments haben dem Gesetz zugestimmt, mit dem Argument, dadurch eine Entlastung des staatlichen Gesundheitssystems zu bewirken. Rauchen ist laut ADAC in Großbritannien mit etwa 80.000 Toten im Jahr die häufigste „vermeidbare“ Todesursache, die die britische Wirtschaft zudem etwa 17 bis 18 Milliarden Pfund durch Arbeitsausfälle und Behandlungskosten kostet. Darüber hinaus wird das Rauchverbot auf Außenbereiche wie Spielplätze sowie Außenflächen von Schulen und Krankenhäusern ausgeweitet.
„Die Industrie wird nicht schlafen“
Während London den Vorstoß feiert, blicken deutsche Experten skeptisch auf das Projekt. Die Präventionswissenschaftlerin und Vorstandsvorsitzende des Aktionsbündnisses Nichtrauchen e. V., Sabina Ulbricht, betont gegenüber der Berliner Zeitung die Wichtigkeit eines Maßnahmenbündels zur Senkung der Raucherraten, sieht im neuen britischen Gesetz jedoch einen „Irrweg“. Sie verweist auf die lange Zeit, die es braucht, um damit gesundheitliche Verbesserungen zu erreichen. In Neuseeland wurde ein identisches Gesetz beschlossen und nur ein Jahr später, nach einem Regierungswechsel, sofort wieder zurückgenommen. Mit Blick auf die Alkoholverbote in den USA und Russland sagt Ulbricht: „Solche Ansätze waren nie erfolgreich“.
Neben dem bürokratischen Aufwand für die Kontrolle eines solchen Gesetzes dürfe man die Tabak- und Nikotinindustrie nicht unterschätzen. „Diese Industrie wird nicht schlafen und den Markt mit Produkten fluten, die nicht unter diese Gesetzlichkeit fallen“, warnt die Expertin. Die Problematik würde sich lediglich verschieben: Die Industrie fände Umwege – und der Schwarzmarkt würde die Nachfrage über Landesgrenzen hinweg bedienen. Was aus ihrer Sicht wirklich nötig ist, um schnelle Erfolge bei der Senkung der Raucherrate zu erzielen, wären Maßnahmen wie regelmäßige und vor allem deutliche Steuererhöhungen, Werbeverbote für alle Tabak- und Nikotinprodukte in sozialen Medien sowie standardisierte Einheitsverpackungen. Länder wie die Niederlande waren damit sehr erfolgreich, „und zwar bei Erwachsenen, unabhängig von der Bildung – das haben wir in Deutschland bislang noch nicht erreicht“, erklärt Ulbricht.
Ein „Eingriff in die Freiheit“
Neben der Kritik an der mangelnden Praxistauglichkeit und der Sorge, dass das Gesetz an den Realitäten des Marktes vorbeigeht, sorgt vor allem der rechtliche Aspekt für Aufruhr. Im Zentrum steht dabei die Frage nach individueller Selbstbestimmung und den Grenzen staatlicher Eingriffe. Die Strafrechtlerin und Rechtsphilosophin Frauke Rostalski sieht aus deutscher Sicht im britischen Ansatz einen Bruch mit Prinzipien des freiheitlichen Rechtsstaats.
„Eingriffe in die Freiheit mit dem Schutz des Einzelnen vor sich selbst zu begründen, sei im deutschen Recht nur in engen Ausnahmefällen vorgesehen“, sagt Rostalski – etwa bei Kindern und Jugendlichen, denen noch nicht die volle Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Entscheidung zugeschrieben wird, oder im Umgang mit besonders gefährlichen Drogen, bei denen ein hohes Abhängigkeitspotenzial und schwer kalkulierbare Risiken bestehen. Beim Tabakkonsum sei diese Schwelle jedoch nicht erreicht: „Es ist Sache des Einzelnen zu entscheiden, welchen Risiken er sich aussetzt“, so Rostalski. Auch unvernünftige Entscheidungen seien durch die Grundrechte gedeckt.
„Wenn man beim Tabak anfängt, stellt sich die Frage, was als Nächstes kommt – etwa Alkohol oder Zucker.“ Die Grenze staatlicher Regulierung könnte sich so schrittweise verschieben. Abschließend beobachtet sie eine grundlegende Veränderung im Verhältnis zwischen Staat und individueller Verantwortung. Immer häufiger werde von der Politik erwartet, dass Eingriffe und Risiken minimiert werden, die früher als Teil persönlicher Lebensführung galten. „Immer wenn der Staat etwas für uns regelt, bedeutet das auch einen Eingriff in unsere Freiheit“, warnt sie. Das britische Gesetz sei daher nicht nur eine gesundheitspolitische Maßnahme, sondern Ausdruck eines breiteren Wandels im Verhältnis zwischen Staat und Bürger.
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