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Esslingen (Baden-Württemberg) – Weil ein Audi-Fahrer nach Überzeugung des Gerichts Gas und Bremse verwechselte, starben eine Mutter und ihre beiden kleinen Söhne auf einem Gehweg in Esslingen. Steffen V. (55) tötete mit einem einzigen Fahrfehler drei Menschen. Doch ins Gefängnis muss er dafür nicht.
Antonella R. (†39) und ihre Söhne Gabriel (†6) und Alessio (†3) waren auf dem Weg zum Fußballtraining, als es am Nachmittag des 22. Oktober 2024 zum Horror-Unfall kam. Ein Audi Q3 raste an einer Ampel auf den Gehweg und erfasste die Familie mit fast 100 km/h. Die drei Opfer waren sofort tot. Laut Anklage wurden sie bis zu 30 Meter weit geschleudert.
Das Amtsgericht Esslingen (Baden-Württemberg) verurteilte den Fahrer nun zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Unfallort in Esslingen im Oktober 2024. Hier wurden die Mutter und ihre Söhne totgefahren
Foto: SDMG
Bei der Urteilsbegründung wandte sich die Richterin direkt an die Familie der Opfer. „Es gibt keine Worte, die den Schmerz über Ihren Verlust lindern können“, sagte sie im Gerichtssaal. Für die Hinterbliebenen sind das nur Worte. „Eine Frechheit“, sagte der Witwer vor dem Gerichtssaal. Vor allem die Bewährungsstrafe könne er nicht nachvollziehen. „Wir Angehörige wurden lebenslang verurteilt. Meine Frau und meine Kinder kommen nie wieder zurück.“

Diese eingerahmten Fotos mit dem Schriftzug „Gerechtigkeit – für unsere Kinder“ nahm Großmutter Maria R. (63) zum Prozessauftakt mit ins Gericht
Foto: Michael Hahn
Fahrfehler riss drei Menschen in den Tod
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Fahrer beim Heranfahren an eine rote Ampel Gas und Bremse verwechselt. Statt zu bremsen, beschleunigte er, lenkte auf den Gehweg und erreichte dabei nahezu 100 km/h statt der erlaubten 50.
Ein technischer Fehler am Fahrzeug wurde ausgeschlossen. Auch Ablenkung durch ein Smartphone oder Alkohol und Medikamente sah das Gericht nicht. Stattdessen habe sich der Fahrer erschrocken, als sich der Verbrennungsmotor seines Hybridfahrzeuges zuschaltete. Er sei in einen Ausnahmezustand geraten und habe diese „kognitive Fehlleistung“ nicht mehr korrigieren können, so die Richterin.
Angehörige wollen Berufung einlegen
Der Angeklagte äußerte sich nicht selbst. Sein Verteidiger verlas eine persönliche Erklärung. Darin entschuldigte sich der 55-Jährige bei den Angehörigen. Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann für mindestens drei Jahre seinen Führerschein abgeben und den Hinterbliebenen Schmerzensgeld zahlen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Angehörigen wollen Berufung einlegen.