Mit seiner bunt gemusterten Fassade fällt das Mehrfamilienhaus an der Hansaallee auf. Es ist ein markantes Gebäude in Lörick, das einem Neubau weichen soll. Die Eigentümer wollen es abreißen lassen und haben den bestehenden Mietern gekündigt. Fünf Wohnungen stehen leer, drei Parteien sind geblieben und wehren sich gegen die Räumung. Zwei gerichtliche Urteile gibt es bereits, nun hat der dritte Prozess begonnen.

Christos Boukouvalas lebt seit zwölf Jahren mit seiner Familie in der Wohnung. Anfang 2025 hatten er und die anderen Mieter die Verwertungskündigungen erhalten. Diese können Eigentümer aussprechen, wenn die „angemessene wirtschaftliche Verwertung“ des Gebäudes nicht mehr möglich ist. An der Hansaallee wollen die Eigentümer ein größeres Haus mit 19 Parteien und einer Tiefgarage bauen, das auch höhere Mieteinnahmen verspricht.

Seine Familie habe zwar nach Wohnungen gesucht, sagt Boukouvalas, aber ohne Erfolg. Trotz Räumungsklage sind das Paar und die Kinder nicht ausgezogen und trafen sich darum nun mit dem Anwalt des Eigentümers vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Dieses soll entscheiden, ob der Räumungsklage stattgegeben wird und die Familie ausziehen muss oder ob die Kündigung unwirksam war.

In zwei vorherigen Verfahren um das Haus an der Hansaallee hatte das Amtsgericht unterschiedlich geurteilt. In einem Fall entschied das Gericht, dass die Räumungsklage wirksam sei und der Mieter ausziehen müsse. In dem anderen Fall entschied das Gericht das Gegenteil – die Klage sei unbegründet, denn ein Kündigungsgrund sei nicht ersichtlich, heißt es in dem Urteil. Der Eigentümer konnte demnach nicht darlegen, dass er durch das Mietverhältnis an einer wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert werde und erhebliche Nachteile erleide. In der Abwägung überwiege darum das Interesse des Mieters. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, in beiden Fällen wurde Berufung eingelegt, heißt es.

Auch im Fall von Christos Boukouvalas zeigte die Richterin Zweifel an der Argumentation der Eigentümer. Denn die hätten bislang nicht schlüssig dargelegt, warum das Gebäude zwingend abgerissen werden müsse, statt im Bestand saniert zu werden. Auf reine Gewinnmaximierung habe der Vermieter kein Recht. Es fehlten Nachweise für die Notwendigkeit einer Sanierung, so die Richterin. An dieser Notwendigkeit hat Boukouvalas, selbst Bauingenieur Zweifel. „Das Haus ist nicht baufällig“, sagt er.

Bis zu einer Entscheidung müssen Christos Boukouvalas und seine Familie noch warten. Der Eigentümer hat nun Zeit, die Notwendigkeit einer Sanierung zu begründen. Die Mieter können dann dazu Stellung nehmen. Ein Urteil soll am 3. Juli verkündet werden.