Die Juristin Sylvi Paulick von der Albert Schweitzer Stiftung erwartet nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass sich die Haltungsbedingungen für Puten in ganz Deutschland verbessern. Paulick sagte MDR AKTUELL, von dem Urteil gehe eine „Breitenwirkung“ aus. Der betreffenden Putenmastbetrieb sei nicht der einzige, der die Tiere so halte. Vielmehr würden in ganz Deutschland Tiere nach den sogenannten Eckwerten der Industrie gehalten. Durch das Urteil fielen diese Eckwerte als Maßstab für die Putenhaltung aber weg – dies betreffe auch alle anderen Betriebe.

Paulick: Haltungsbedingungen „besonders schlecht“

Paulick betonte, dass die Haltungsbedingungen für Puten „besonders schlecht“ seien. Es gebe keine rechtsverbindlichen Vorgaben des Staates oder der EU speziell für Puten, stattdessen hätten sich Branchenvorgaben breitgemacht.

Wie ist die Putenhaltung in Deutschland bislang geregelt?
Es gibt keine konkreten staatlichen Vorgaben speziell für Puten. Allgemein schreibt das Tierschutzgesetz in Paragraf 2 vor, dass jeder, der ein Tier hält, es nach seiner Art und seinen Bedürfnissen angemessen ernähren, pflegen und unterbringen muss. Andernfalls können Behörden Anordnungen treffen, um die Haltungsbedingungen zu verbessern.

Darüber hinaus gibt es eine freiwillige Vereinbarung der Geflügelindustrie mit Eckwerten für die Putenmast. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun jedoch: Diese Eckwerte sind nicht aussagekräftig, um zu beurteilen, ob die Putenhaltung angemessen ist.

Bis zu drei Millionen Puten in Mitteldeutschland

Paulick zufolge könnten sich in Mitteldeutschland die Bedingungen für bis zu drei Millionen Puten verbessern. Nach Angaben der Juristin gibt es in Sachsen-Anhalt einen Bestand von einer bis 1,5 Millionen Tieren, fast genauso viele in Thüringen, und in Sachsen etwa eine halbe Million. Die Puten konzentrieren sich Paulick zufolge auf wenige, große Mastanlagen.

Paulick befürchtet durch die Gerichtsentscheidung allerdings einen bundesweiten Flickenteppich. Sie erklärte, es gebe mehrere Hundert Veterinärämter auf kommunaler Ebene. Weil es keine Rechtsverordnung gebe, könnten die Behörden nun jeweils unterschiedliche Anordnungen erlassen, um Haltungsbedingungen zu verbessern. Ein Amt werde dabei mehr fordern, ein anderes weniger, so Paulick.

Urteil: Anordnungen von Behörden auch ohne Rechtsverordnung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Donnerstag entschieden, dass Behörden zur angemessenen Putenhaltung mehr Anforderungen an die Betriebe stellen dürfen – auch wenn es dazu keine direkte Rechtsverordnung gibt.

Das Gericht erklärte, fehlende Verordnungen dürften nicht dazu führen, dass nichts getan werde. Der Putenmastbetrieb könne durch zumutbare Maßnahmen das Haltungssystem verändern und den Bedürfnissen der Puten besser entsprechen, sagte die Vorsitzende Richterin.