Es ist kurz vor fünf Uhr morgens, als am Fuß des Fellbacher Kappelbergs die Nacht kippt. Stimmen überschlagen sich, Körper geraten aneinander, die Situation ist aufgeladen wie ein Gewitter, das sich nicht entladen kann. Zwei Jahre später steht ein Polizeibeamter vor Gericht – angeklagt wegen Körperverletzung im Amt. Es geht um Sekunden, um Wahrnehmung, um Macht. Und um die Frage, was in einem Moment erlaubt ist, in dem einiges aus dem Ruder läuft.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart soll der heute 41-jährige Polizist im April 2024 eine Frau gestoßen, ihrem Sohn ins Gesicht geschlagen und gegen dessen Oberschenkel getreten haben. Ein Einsatz, der Routine hätte sein können, wird zu einem juristischen Nachspiel mit Signalwirkung.

Ein Streit ohne klare Ursache eskaliert

Der Ausgangspunkt wirkt diffus, und wird vor dem Waiblinger Amtsgericht auch nicht tiefer aufgedröselt: Eine Frau und ihr 24-jähriger Sohn geraten mit einem 63-jährigen Jogger in Streit. Es ist früh, es ist dunkel, die Nerven liegen offenbar blank. Der Jogger berichtet, die Frau habe ihm mit der Taschenlampe ihres Handys ins Gesicht geleuchtet und immer wieder gesagt, er sei ein Spion. Warum, weiß er bis heute nicht. „Ich verstehe das nicht“, sagt er im Zeugenstand immer wieder.

Die Situation jedenfalls kippt. Es kommt zu einem Gerangel. Der Mann hält die Frau fest, droht, die Polizei zu rufen. Der Sohn greift ein. „Ich habe ihm eine Faust gegeben – aber keine harte“, sagt er später. Er habe seine Mutter beschützen wollen. Es ist der Moment, in dem aus Irritation ein Konflikt wird – und aus einem Konflikt ein Polizeieinsatz.

Überhitzte Stimmung: Polizisten treffen auf aufgebrachte Gruppe

Als die erste Streife eintrifft, ist die Stimmung längst überhitzt. Alle Beteiligten beschreiben sie ähnlich: laut, angespannt, unübersichtlich. Zwei weitere junge Beamte stoßen kurz darauf hinzu. Vier Polizisten treffen auf drei Menschen, die nicht mehr zur Ruhe kommen.

Der angeklagte Beamte schildert die Lage als bedrohlich. Man habe die Gruppen getrennt, seine Kollegin habe sich um den Jogger gekümmert, er selbst um Mutter und Sohn. Die Frau habe ihn angeschrien, so heftig, dass Speichel auf seine Brille geflogen sei. Zudem habe sie wirre Vorwürfe geäußert, von Verbindungen der Polizei zu Geheimdiensten gesprochen.

Ich wiege über 100 Kilo. Wenn ich wirklich zugeschlagen hätte, dann hätte er anders ausgesehen.

Der angeklagte Polizist über den mutmaßlichen Faustschlag

Dann die entscheidende Szene: Die Frau wollte sich offenbar erneut dem Jogger nähern. Er habe sie gestoppt, umgedreht und in Richtung ihres Sohnes geschoben. Als er dann eine Hand mit Druck auf seiner Brust gespürt habe, habe er reagiert. „Ich musste davon ausgehen, dass der Sohn mich angreift“, sagt der Beamte. Er habe versucht, ihn zu Boden zu bringen. Ein Schlag? Ein Tritt? Das weist er zurück. „Ich wiege über 100 Kilo. Wenn ich wirklich zugeschlagen hätte“, sagt er, „dann hätte er anders ausgesehen“.

Zeugen widersprechen – auch Kollegen des Polizisten

Doch diese Darstellung steht nicht allein im Raum. Nicht nur das mutmaßliche Opfer berichtet von einem Schlag ins Gesicht und einem Tritt – auch drei Kollegen des Angeklagten schildern die Szene ähnlich. Sie sprechen von einem Verhalten, das „nicht angemessen“ gewesen sei.

Bemerkenswert: Die Beamten melden den Vorfall selbst. Kein externer Vorwurf, kein öffentlicher Druck, sondern interne Kritik. Die Streifenkollegin beschreibt den Angeklagten als erfahren, als jemanden, von dem man lernen könne – aber auch als impulsiv, mit „kurzer Zündschnur“.

Fehlende Bodycam-Aufnahmen belasten den Polizisten im Prozess

Ein kurzes Handyvideo, das der Sohn im Gemenge gemacht hat, bringt keine Klarheit. Es zeigt Füße, Stimmen, Hektik. Der Ton ist rau, die Situation angespannt. Eine Hand am Oberkörper des Polizisten ist kurz zu sehen, dann bricht das Video ab.

Alle vier Polizisten trugen Bodycams, aber keiner hielt es für nötig, sie zu aktivieren. Foto: Marcus Brandt/dpa

Bodycam-Aufnahmen? Bleiben aus. Niemand hat sie aktiviert. Vor Gericht wird genau das zum Thema. Die Staatsanwältin sieht die Anklage bestätigt. Die Aussagen des Beamten wertet sie als Schutzbehauptungen. Wenn er sich tatsächlich ernsthaft bedroht gefühlt hätte, argumentiert sie, hätte er nach dem Zubodenbringen anders gehandelt: Handschellen, Durchsuchung nach möglichen Waffen – beides sei unterblieben.

Die Verteidigung zeichnet ein anderes Bild. Eine „gefährliche Situation“, in der „bei jedem die Alarmglocken angegangen wären“. Selbstschutz, nicht Angriff. Der Anwalt plädiert auf Freispruch.

Richterin: Sie haben nicht emphatisch und besonnen genug reagiert

Richterin Larissa Wiest folgt dieser Argumentation nicht. Für sie ergibt sich aus den übereinstimmenden Aussagen der Zeugen ein klares Bild. Die Kernhandlung sei mehrfach bestätigt worden, ein Belastungseifer beim Opfer nicht erkennbar. Auch das Verhalten der Beteiligten rechtfertige keine Gewalt.

Das rechtfertigt weder Schläge noch Tritte

Die Richterin über die aufgeheizte Situation bei dem Polizeieinsatz

Die Situation sei aufgeheizt gewesen, ja. Aber: „Das rechtfertigt weder Schläge noch Tritte.“ Entscheidend ist für sie auch die Mehrzahl der Handlungen – es sei nicht bei einem einzelnen Übergriff geblieben.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Mutter und Sohn seien offenbar bereits zuvor auffällig gewesen, möglicherweise psychisch belastet. Gerade deshalb hätte es eines besonneneren, emphatischeren Vorgehens bedurft.

Urteil knapp über der Grenze

Am Ende steht ein Schuldspruch. 90 Tagessätze à 80 Euro – eine Geldstrafe, die dem Angeklagten als Vorstrafe ins Führungszeugnis eingetragen wird. Zu seinen Gunsten berücksichtigt das Gericht, dass die Tat zwei Jahre zurückliegt.

Ein Urteil, das nüchtern wirkt – und doch nachhallt. Es geht nicht nur um einen einzelnen Einsatz, sondern um das fragile Gleichgewicht zwischen Autorität und Kontrolle. Um die Frage, wie viel Gewalt der Staat in angespannten Momenten einsetzen darf. Und wie genau hingesehen wird, wenn er es tut.