Hohe Geldstrafen bei zu wenig Freiheitsschutz 

Universitäten dürfen dem Ministerium zufolge künftig keine Geheimhaltungsvereinbarungen mehr verwenden, „um Opfer von Fehlverhalten auf dem Campus zum Schweigen zu bringen. Dies schützt gefährdete Personen, die Belästigung, Missbrauch oder sexuelle Übergriffe erlebt haben könnten“, heißt es in der Pressemitteilung. 

Ab April 2027 sind demnach für Universitäten, die gegen die Meinungsfreiheit verstoßen, Geldstrafen von bis zu 500.000 Pfund oder zwei Prozent ihrer Einnahmen möglich. Gemäß der Einschätzung von The Guardian könnten die prozentualen Bußgelder für die renommiertesten Einrichtungen in die Milliarden gehen. „In schwerwiegendsten Fällen droht die Aberkennung der Zulassung, was den Verlust des Zugangs zu Studienförderung oder öffentlichen Fördermitteln zur Folge hat“, informierte das Bildungsministerium. 

2025 hatte der Fall der University of Sussex mediales Aufsehen erregt: Das OfS hatte eine Geldstrafe von umgerechnet 700.000 Euro verhängt, da die Universität durch eine interne Leitlinie zur Gleichstellung von Transmenschen und nichtbinären Personen eine Atmosphäre der Selbstzensur geschaffen habe. Die Universität klagt derzeit vor dem obersten Gericht (Royal Courts of Justice) in London und hatte dazu Anfang Februar 2026 die erste Anhörung. 

Rechte-Wettstreit: akademische Freiheit und Minderheitenschutz 

Der Präsident von Universities UK, Professor Malcolm Press, sagte der Pressemitteilung des Ministeriums zufolge, dass die Universitäten gesetzlich verpflichtet seien, die Meinungsfreiheit und die akademische Freiheit zu schützen: „Der Schutz der Meinungsfreiheit bei gleichzeitiger Verhinderung von Belästigung, Hassrede und Radikalisierung ist eine komplexe Aufgaben, die sorgfältig abgewogene Entscheidungen erfordert. Es ist wichtig, dass das OfS seine neuen Aufgaben fair, transparent und verhältnismäßig wahrnimmt.“ 

Im Rechtsstreit um die Universität Sussex hatte das OfS in einer Stellungname zur Geldstrafe vorgebracht, es sei „absolut legitim“, dass Universitäten Gleichstellungsziele verfolgen. Sie müssten jedoch dabei darauf achten, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren. Auch dürfe dadurch keine „indirekte Diskriminierung von Menschen mit durch die Meinungsfreiheit geschützten Überzeugungen“ entstehen. Die Universität Sussex hingegen argumentierte, Hochschulen dürften Beschränkungen erlassen, die für „legitime Zwecke wie die Aufrechterhaltung der Ordnung und der akademischen Standards“ notwendig und verhältnismäßig seien.