Die fünf Angeklagten in der Glasbox im Gerichtssaal, von ihren Anwält*innen getrennt. Die wollten das nicht auf sich sitzen lassen.

Die fünf Angeklagten in der Glasbox im Gerichtssaal, von ihren Anwält*innen getrennt. Die wollten das nicht auf sich sitzen lassen.

Foto: dpa | Julian Rettig

Zum Auftakt des Prozesses der »Ulm 5« in Stuttgart-Stammheim gab es am Montag Tumult. Den Aktivist*innen wird unter anderem vorgeworfen, im September 2024 Sabotage beim deutschen Ableger des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems in Ulm betrieben zu haben. Ziel ihrer Aktion war es, Aufmerksamkeit für Elbits Verantwortung im Gaza-Genozid zu erzeugen – und diesen durch direkte Aktion zu erschweren. Die fünf Freund*innen befinden sich seit ihrer Festnahme unter erschwerten Bedingungen in Untersuchungshaft.

Dutzende Menschen waren hauptsächlich aus Berlin angereist, um die Aktivist*innen zu unterstützen, vor Ort schlossen sich ihnen auch Gruppen aus Stuttgart an. Vor dem Gebäude gab es über den ganzen Tag eine Kundgebung, die Gefangenen wurden aus der Gruppe heraus bei ihrer Ankunft mit Rufen wie »Freiheit für alle politischen Gefangenen« begrüßt.


Kundgebung vor dem Landgericht.

Kundgebung vor dem Landgericht.

Foto: Noa Élie Monaé

In einem vollen Saal wurden Zo, Crow, Vi, Leandra und Daniel in Handschellen in eine Box hinter Sicherheitsglas geführt, wo sie von Publikum und Verteidigung getrennt saßen. Die Handschellen wurden ihnen erst nach Bitten der Verteidigung abgenommen. Von den Anwesenden wurden die fünf mit langen Standing Ovations begrüßt, was die Justizbeamt*innen erfolglos versuchten zu verhindern. Die Emotionen im Raum waren groß, da sich die Angeklagten zum ersten Mal seit ihrer Festnahme wiedersahen und Angehörige und Freund*innen im Publikum saßen. Dem Publikum war das Mitführen von Stift und Papier verboten, den zahlreich vertretenen Journalist*innen wurde selbst die Pressemappe der Verteidigung entzogen.

Sowohl Angehörige als auch Anwält*innen befürchteten, dass es sich um einen Schauprozess handeln würde; die Haltung der Vorsitzenden Richterin Kathrin Lauchstädt enttäuschte diese Erwartungen keineswegs. Die Verteidigung erklärte, bereits im Vorfeld mit ihr Kontakt aufgenommen zu haben, etwa um die Sitzordnung zu besprechen. Diese Kontaktversuche seien unbeantwortet geblieben und stattdessen einseitig ein »Besichtigungstermin« festgesetzt worden.

Die Verteidigung habe deshalb von Beginn an versucht, Anträge gegen die Sitzordnung zu stellen und verlangte, neben ihren Mandant*innen zu sitzen. Nur dadurch sei eine ungehinderte und geschützte Kommunikation gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention möglich. Es sei sonst kein fairer Prozess gewährleistet, so eine der Anwält*innen. Die Richterin lehnte dies sowie auch jegliche andere Anträge ab, was zu Protest vonseiten der Verteidigung führte.

Der Beginn der Verhandlung war schwer zu hören, da sämtliche Mikrofone der Anwaltschaft ausgeschaltet waren – offenbar eine Entscheidung Lauchstädts, die Verteidiger*innen nicht zu Wort kommen zu lassen. Diese verließen daraufhin aus Protest den Raum, die Richterin kündigte eine zweistündige Unterbrechung an. »Herrschaftlichen Gesten des Gerichts«, kommentierte dazu das Komitee für Grundrechte und Demokratie, das den Prozess gegen die »Ulm 5« beobachtet. Schon die Wahl des Gerichtssaales der Stammheim-Prozesse der 1970er Jahre sei »eine Kampfansage«.


Kundgebung vor dem Landgericht.

Kundgebung vor dem Landgericht.

Foto: Noa Élie Monaé

Nach der zweistündigen Zwangspause nahmen die Verteidiger*innen demonstrativ im Glaskasten auf den Plätzen der Angeklagten Platz. Die Richterin am Landgericht Stuttgart setzte ihnen eine Frist von fünf Minuten, um an ihre vorgesehenen Plätze zurückzukehren, und stellte auch eine mögliche Entpflichtung der Anwält*innen in Aussicht. Die Verteidigung kam der Aufforderung nicht nach.

Als der Saal wieder öffnete, standen die Anwält*innen weiterhin im Glaskasten, in dem sich zuvor Zo, Crow, Vi, Leandra und Daniel befunden hatten. Die Richterin beendete daraufhin die Verhandlung. Die Anwaltschaft hat angekündigt, einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin zu stellen. »Die räumliche Nähe von Verteidigung und Angeklagten ist landauf, landab überall selbstverständlich und sollte es auch in Stuttgart und für Richterin Lauchstädt sein«, kommentierte das Grundrechtekomitee. Die nächste Sitzung findet am 11. Mai statt.

Ursprünglich hieß es, der Prozess werde am 4. Mai fortgesetzt. Das Landgericht hat diesen Termin aufgehoben und nunmehr den 11. Mai als zweiten Verhandlungstag angesetzt.