Zu Beginn des Prozesses zwischen dem Tech-Milliardär Elon Musk und ChatGPT-Entwickler
OpenAI und seinem Chef Sam Altman haben sich beide Seiten dazu verpflichtet, ihre Streitigkeiten nicht ins Netz zu tragen. Sie wurden von der leitenden Richterin des Zivilverfahrens, welches vor einem US-Bundesgericht im
kalifornischen Oakland verhandelt wird, zum Auftakt des Prozesses dazu aufgefordert.
Die Richterin, Yvonne Gonzalez Rogers, reagierte damit auf Beschwerden der Anwälte von OpenAI über Beiträge Musks auf seiner Plattform X. Musk hatte in diesen Altman als »Scam Altman« (Betrüger-Altman)
bezeichnet. Rogers ermahnte Musk,
seine Aktivitäten in den sozialen Medien zu unterlassen:
»Versuchen Sie, Ihren Hang zu zügeln, soziale Medien zu nutzen,
um Dinge außerhalb des Gerichtssaals zu regeln. (…) Vielleicht
haben Sie das noch nie zuvor getan.« Daraufhin erklärten sich sowohl Musk als auch Altman
bereit, ihre Online-Äußerungen zu dem Fall zu reduzieren.
Musk bezeichnet OpenAI als »Gelddruckmaschine«
In dem Prozess geht es um Musks Vorwurf, dass OpenAI seinen Namen und finanzielle Mittel von ihm missbraucht hätte. Konkret wirft der Tech-Milliardär dem Unternehmen, Sam Altman persönlich sowie dem OpenAI-Großaktionär Microsoft vor, beim Umbau des von ihm mitgegründeten Start-ups nicht mehr den ursprünglichen Zweck zu verfolgen. Die Absicht des Unternehmens sei eigentlich gewesen, künstliche Intelligenz (KI) zum Wohl der Menschheit zu entwickeln. Stattdessen handele es sich bei dem Unternehmen mittlerweile um eine »Gelddruckmaschine«.
Über diese Pläne sei Musk im Dunkeln gelassen worden. Zudem wirft er den Beschuldigten vor, seinen Namen und seine finanzielle Unterstützung für OpenAI ausgenutzt zu haben. Musk fordert daher das Unternehmen dazu auf, zur Gemeinnützigkeit zurückzukehren und sowohl Altman als auch den OpenAI-Mitgründer Greg Brockman zu entlassen. Außerdem soll Musk Insidern zufolge 150 Milliarden Dollar Schadenersatz fordern.
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Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe, Musk sei in die Gespräche über den Umbau des Start-ups mit einbezogen gewesen. Auch der Mitbeklagte Microsoft weist den Vorwurf gegen ihn zurück, sich mit OpenAI abgesprochen zu haben. Der Softwarekonzern sei seine Partnerschaft mit dem Start-up erst nach Musks Ausscheiden eingegangen. In dem Prozess werden hochkarätige Zeugen aussagen. Auf der Liste stehen neben Musk und Altman auch Microsoft-Chef Satya Nadella. Der Prozess kommt jedoch für alle Beteiligten zu einem ungünstigen Zeitpunkt, da OpenAI derzeit anstrebt, an die Börse zu gehen, und Musks KI-Firma xAI trotz milliardenschwerer Investitionen momentan weit hinter der Konkurrenz steht.
Musk zweifelte bereits 2017 am Unternehmen
Das KI-Unternehmen OpenAI wurde 2015 als gemeinnützige Einrichtung zur KI-Forschung gegründet. Vier Jahre nach der Gründung entstand OpenAI LP als gewinnorientierte Tochter. Unter anderem von Microsoft, aber auch anderen Investoren kamen Milliarden zusammen, um die KI-Entwicklung zu finanzieren. Als Vorbereitung für den Börsengang wurde OpenAI LP in eine sogenannte Public Benefit Corporation (PBC) umgewandelt. Diese Gesellschaftsform ist dazu da, Gewinnorientierung und die Einhaltung sozialer Ziele auszubalancieren, während gemeinnützige Organisationen ausschließlich dem Allgemeinwohl verpflichtet sind. Den ursprünglichen Plan, dass der gemeinnützige Teil von OpenAI die Kontrolle über OpenAI LP abgibt, hat das Start-up wegen des Drucks von Musk inzwischen aufgegeben.
Aus Gerichtsunterlagen geht hervor, dass Altman seine Pläne für OpenAI als »Manhattan-Projekt für KI« angepriesen hat, um Musk zum Einstieg zu bewegen. Dieser hatte dann insgesamt 38 Millionen Dollar investiert. Zudem holte er über seine Kontakte den späteren Chefentwickler Ilya Sutskever an Bord. Musk fing jedoch ab Mitte 2017 an, an diesem Projekt zu zweifeln. Darüber hinaus geriet er mit Altman, Brockman und Sutskever aneinander. Einer der Gründe war seine Forderung, den Vorstandsvorsitz des Unternehmens zu übernehmen. »OpenAI ist im Vergleich zu Google auf dem sicheren Weg zum Scheitern«, schrieb Musk Anfang 2018 in einer E-Mail.
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