Die Verbraucherzentrale nennt zahlreiche Anwendungsfälle für den digitalen Geldbeutel, darunter:
- digitale Dokumente wie den Personalausweis und Führerschein speichern
- Bankkonto eröffnen
- SIM-Karte registrieren
- Verträge elektronisch unterschreiben
- elektronische Gesundheitsdienste nutzen
- digitale Zahlungen freigeben
- Identität beim Online-Shopping nachweisen
- Reisetickets zentral verwalten
- Steuererklärung abgeben
- an einer Hochschule einschreiben
- Auto am Flughafen anmieten
Bedenken bei Verbraucherschützern: „Anforderungen an IT- und Datensicherheit sind besonders hoch“
Der digitale Geldbeutel soll nicht nur im Heimatland gültig sein. „Das Wallet vereinfacht den Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten in ganz Europa“, erklärt die Verbraucherzentrale. So wird die Nutzung von Bankkonten, Reisetickets und digitalen Dokumenten wie dem elektronischen Personalausweis erleichtert.
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Bevor die App erstmals genutzt wird, sollen die Identitätsnachweise „beim Abspeichern in der Wallet einmalig von einer unabhängigen staatlichen Stelle geprüft“ werden, so die Verbraucherzentrale. Daten werden nur weitergegeben, wenn der Nutzer zustimmt – etwa, um einen Vertrag zu unterzeichnen. Die App soll verschlüsselt und mit speziellen Zugriffsschranken gesichert werden, erklärt die Verbraucherzentrale.
Da das Wallet über einen zentralen Verwaltungsserver verfügt, stellt es eine potenziell angreifbare Stelle dar. „Die Anforderungen an IT- und Datensicherheit sind besonders hoch“, mahnt die Verbraucherzentrale. Trotz Sicherheitsmaßnahmen könnten Datenschutzbedenken bleiben, insbesondere hinsichtlich der gespeicherten Daten und möglicher Zugriffe durch Dritte.
So werden Transparenz und Kontrolle gewährleistet
Das Bundesinnenministerium betont hingegen, dass die Nutzenden die Kontrolle über ihre Daten behalten sollen. Funktionen wie selektive Offenlegung oder sogenannte Zero-Knowledge-Proofs ermöglichen es, nur notwendige Informationen weiterzugeben. Zudem soll kein Tracking oder Profiling stattfinden – weder Verfolgung noch die Erstellung von Nutzungsprofilen sind vorgesehen.
Ein „Datenschutz-Dashboard“ soll Transparenz und Kontrolle gewährleisten. Über diese Oberfläche können Nutzer jederzeit einsehen, welche Daten geteilt wurden, und Löschanfragen stellen. Die Wallet soll den europäischen Datenschutzvorschriften entsprechen und regelmäßig geprüft werden.
Der digitale Geldbeutel im Koalitionsvertrag
Auch im Koalitionsvertrag wird der digitale Geldbeutel erwähnt. Im Abschnitt „Europa“ heißt es:
„Wir unterstützen einen elektronischen Europäischen Sozialversicherungsausweis mit digitaler EU-Identität (EUDI-Wallet). Die Entsendemeldung in der EU wollen wir durch die Reform der Deklaration technisch erleichtern und streben eine Bündelung mit dem sogenannten A1-Verfahren an. Künftig sollen alle den Schwerbehinderten- und Rentenausweis sowie die A1-Bescheinigung digital und sicher mit sich führen können.“
Obwohl der Koalitionsvertrag keine konkreten Zeitpläne für die Digitalisierung liefert, wird nicht erwartet, dass eine vollständige Umstellung auf die digitalen Varianten erfolgt. Geplant ist offenbar, dass Verwaltungsleistungen künftig vollständig digital über eine zentrale Plattform angeboten werden, die als sogenannter „One-Stop-Shop“ fungieren soll.
Alle Bürger sollen wohl verpflichtet werden, ein digitales Bürgerkonto sowie eine digitale Identität zu nutzen. Für Unternehmen, Selbstständige und Vereine sind individuelle Zugänge vorgesehen, die es ermöglichen sollen, innerhalb von 24 Stunden ein Unternehmen zu gründen.
Diese Ausweise sollen digital werden
Einige Dokumente können den aktuellen Plänen zufolge eine digitale Alternative erhalten, um den Alltag zu erleichtern:
- Der in Deutschland ehemals bekannte „Sozialversicherungsausweis“ existiert in seiner ursprünglichen Form nicht mehr. Diese Bezeichnung ist mittlerweile ungültig und wurde durch den „Versicherungsnummernachweis“ ersetzt. Dieses neue Dokument kann kostenfrei online bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Für Rentner sieht der Koalitionsvertrag weitere Pläne vor.
- Die europäische Version ist von Beginn an als Digitalprojekt konzipiert worden. Sie zielt darauf ab, Einzelpersonen zu unterstützen, ihre Sozialversicherungsansprüche einfacher geltend zu machen, wenn sie sich temporär in einem anderen europäischen Land befinden, beispielsweise im Urlaub.
- Die A1-Bescheinigung bleibt ein Beleg dafür, dass Personen auf Dienstreisen innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz weiterhin dem Sozialversicherungsrecht ihres Heimatlandes unterstehen.
- Der „Europäische Behindertenausweis“ wird künftig sowohl physisch als auch digital verfügbar sein. Auch der Rentenausweis soll digital verfügbar werden. Zurzeit liegt er noch im Scheckkartenformat vor und wird automatisch zusammen mit dem Begrüßungsschreiben an neue Rentner versandt.
Was steckt hinter dem digitalen Geldbeutel?
Die Europäische Union hat im Rahmen der Aktualisierung der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste im Binnenmarkt (eIDAS 2.0) beschlossen, dass alle Mitgliedstaaten ihren Bürgern eine digitale Wallet bereitstellen müssen. Ziel ist es, die elektronische Interaktion innerhalb der EU zu vereinfachen und sicherer zu machen, berichtet die Bundesdruckerei. Laut eIDAS 2.0 müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mindestens eine EUDI-Wallet herausgeben oder zertifizieren – der von Deutschland angekündigte Starttermin ist laut Bitkom der 2. Januar 2027.
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