Er wollte nur ein Kätzchen retten – und bekam Post von der Polizei: Rentner Uwe Kisker soll „missbräuchlich Schallzeichen“ gegeben und dafür 5 Euro zahlen. Sein Vergehen: einmal Hupen in einer 30er-Zone.
Wie konnte es dazu kommen, dass eine Radfahrerin anonym Anzeige stellte und die Polizei den Fall tatsächlich ahndete? Und was genau gilt laut Straßenverkehrsordnung beim Hupen als erlaubt oder verboten?
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