Das war ein langer Dienstagabend für Said Azdouffal. Als Vertreter des MSV Düsseldorf wohnte Azdouffal im Vereinsheim der Sportfreunde Neersbroich der mündlichen Verhandlung zur Neuansetzung des Spiels zwischen dem MSV und VdS Nievenheim bei. Erst gegen 21 Uhr fiel das Urteil des Bezirkssportgerichts, das den Düsseldorfern gefällt. Die Richter entschieden, dass die im März ausgetragene Partie, die der MSV mit 3:0 für sich entschieden hat, aus der Wertung genommen und neu angesetzt werden muss.
Ob damit nun das letzte Wort in dieser Angelegenheit gesprochen ist, bleibt abzuwarten. Denn Nievenheim steht es frei, Einspruch gegen dieses Urteil einzulegen. In diesem Fall müsste sich als nächste Instanz ein Verbandssportgericht mit dem Sachverhalt beschäftigen. Ob der Fußball-Bezirksligist, der zur Verhandlung mit juristischem Beistand erschien, von diesem Recht Gebrauch machen wird, stand am Dienstagabend noch nicht fest. Viel Zeit zum Überlegen bleibt aber nicht. Da sich die Saison schon auf der Zielgeraden befindet, wurde die Einspruchsfrist von üblich zehn auf drei Tage verkürzt. Spätestens zum Wochenende hin werden die Elleraner also wissen, ob sie in den kommenden Wochen ein oder zwei Wiederholungsspiele bestreiten müssen.
Grevenbroich-Süd hatte keinen Einspruch eingelegt
Fest steht bereits, dass die Partie des MSV gegen den 1. FC Grevenbroich-Süd neu angesetzt wird. Voraussichtlich am 21. Mai ertönt der Anpfiff. Sowohl gegen Grevenbroich als auch gegen Nievenheim hatte der MSV Düsseldorf Anfang März seinen Winterzugang Vedin Kulovic eingesetzt. Im Nachgang stellte sich heraus, dass dieser zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht hätte eingesetzt werden dürfen. Beide Gegner legten daraufhin Einspruch ein. Da dem MSV kein Verschulden zugesprochen wurde, schlugen das Bezirkssportgericht vor, die beiden Begegnungen, die der MSV jeweils gewann, aus der Wertung zu nehmen und neu anzusetzen. In Grevenbroich-Süd zeigte man sich damit offensichtlich einverstanden, in Nievenheim nicht. Von dort warf man den Verantwortlichen des MSV am Dienstag grob fahrlässiges Handeln vor. Die konkrete Anschuldigung: Der Verein habe nicht nachgerechnet, ob die Spielberechtigung für Kulovic überhaupt hätte erteilt werden dürfen. Jene Spielberechtigung hatte die Passstelle zum 1. März erteilt verbunden mit einem Hinweis auf eine Sperre, die sich Kulovic noch vor seinem Wechsel in seinem letzten Spiel für Ex-Klub SG Benrath-Hassels eingehandelt hatte. Der MSV hatte sich zuvor schon im Dezember bei der Staffelleiterin nach jener Spielsperre erkundigt und bekam die Aussage, dass diese bereits abgegolten sei.
MSV hat Aufstieg noch in der eigenen Hand
Insofern sahen die Richter keinen Ansatzpunkt für fahrlässiges Handeln aufseiten der Düsseldorfer. Diese haben nun – sollten die beiden Partien nun auch wirklich wie geplant noch mal über die Bühne gehen – die Chance, aus eigener Kraft als Meister in die Bezirksliga aufzusteigen.
Abseits des Platzes bleibt zu hoffen, dass es im Zeitalter der Digitalisierung bald eine technische Lösung gibt, die solche Diskussionen gar nicht erst aufkommen lässt. Eine Regel im System zu hinterlegen, die definiert, wie eine Spiel- und eine Wechselsperre zusammenwirken, sollte möglich sein. Das spart nicht nur Ärger, sondern auch Zeit.