Bis Anfang Mai sollen die Anwohnerparkzonen E und K im Lange Laube Quartier und im Odeonviertel fertiggestellt werden. Die erforderliche Beschilderung sowie die Parkscheinautomaten werden rechtzeitig angebracht und die erforderlichen Fahrbahnmarkierungen angebracht. Die Bewohner*innenparkzonen E und K werden ab dem 4. Mai 2026 eröffnet.

Der Parkplatz an der Brühlstraße vor der BBS Cora Berliner wird auch in die Parkraumbewirtschaftung miteinbezogen, da diese beiden Bewohner*innenparkzonen E und K in Betrieb genommen werden. Das Parken ist in Zukunft nur noch mit einem Parkschein und einer maximalen Parkdauer von 2,5 Stunden gestattet. Darüber hinaus ist es möglich, dort einen Parkausweis für die Bewohner*innenparkzone C (Gerberviertel) zu nutzen.

Der Grund dafür ist, dass in den Wohn- und Mischgebieten der Innenstadt und im Stadtkern der Landeshauptstadt Hannover Einwohnende, Beschäftigte im Gebiet und in der Innenstadt sowie Kunden, Besucher, Lieferdienste und Dienstleistungsbetriebe um den begrenzten Parkraum konkurrieren. Das trifft auch auf die Viertel Lange Laube und Odeonviertel zu, wo es für die Bewohner seit Jahren ein bedeutendes Problem darstellt. Insbesondere die kunden-/besucherfrequentierten Einrichtungen in der Innenstadt sowie Kinobesucher sind für das Odeonviertel von Bedeutung. Für das Quartier Lange Laube tragen neben den Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen im Umfeld auch die Mitarbeiter und Besucher der Agentur für Arbeit sowie die Auszubildenden der Berufsschule und die Studierenden der nahegelegenen universitären Einrichtungen zu einer gesteigerten Nachfrage nach Parkräumen bei. Daher wurden in den vergangenen Monaten vom Bezirksrat Mitte und den Ratsgremien die Einführung von Bewohner*innenparken für die Quartiere Lange Laube und Odeonviertel beschlossen, auch unter dem Gesichtspunkt „das Wohnen in der Stadt zu stärken“.

Es gibt nützliche Informationen zur Antragstellung für Bewohner*innenparkausweise auf www.bürgeramt-hannover.de. Es ist auch möglich, eine Online-Beantragung durchzuführen.

In etwa zwei Wochen wird der Online-Antrag an die hannoversche Meldeanschrift gesendet.

Was brauchen Einwohner*innen, um einen Online-Antrag einzureichen?

  • Eine Meldeanschrift in einer hannoverschen Bewohner*innenparkzone
  • Daten für eine Bezahlung mit PayPal, Kreditkarte oder giropay
  • Personalausweis oder Pass
  • Die Kfz-Zulassungsbescheinigung
  • Eine Nutzungsbescheinigung, sollten regelmäßiger Fahrzeugnutzer*in und Fahrzeughalter*in nicht identisch sein

Falls möglicherweise berechtigte Personen noch nicht in Hannover ansässig sind oder aus anderen Gründen die Online-Beantragung nicht nutzen können, haben sie die Möglichkeit, das Bürgeramt ihrer Wahl aufzusuchen. Dafür können Sie einen Termin vereinbaren oder ein Bürgeramt (außer Bürgeramt Schützenplatz) am Donnerstag mit Wartezeit besuchen.

Es gibt drei verschiedene Angebote in der Zone. Auf einigen Straßen können nur Personen, die einen gebührenpflichtigen Bewohner*innenausweis besitzen und diesen im Fahrzeug hinter der Frontscheibe angebracht haben, ohne Gebühr parken (Trennprinzip). Es gibt auch Straßen, auf denen Einwohner*innen mit einem Bewohner*innenparkausweis kostenlos parken können, während Besucher*innen auf Kosten parken können (Mischprinzip). Außerdem existieren zusätzliche Straßen(abschnitte) mit einer reinen Parkscheinregelung. Das bedeutet, dass Besucher*innen genauso wie Bewohner*innen innerhalb der auf der Beschilderung angegebenen Bewirtschaftungszeit einen Parkschein erhalten müssen. Aus der Schilderung vor Ort ergibt sich die jeweils geltende Regelung.