Der parteilose Kulturstaatsminister Wolfram Weimer darf die Betreiber des Berliner Buchladens Zur schwankenden Weltkugel nicht als »politische Extremisten« bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden. Vor der Entscheidung hatte Weimer es abgelehnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Hintergrund des Verfahrens ist die Kontroverse um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden von der Liste der Preisträger gestrichen, die von einer Jury für die Auszeichnung ausgewählt worden waren. Neben der Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel waren der Golden Shop in Bremen sowie der Buchladen Rote Straße in Göttingen betroffen. Als Grund nannte der Kulturstaatsminister »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse«. Allerdings blieb unklar, was genau gegen die Buchhandlungen vorliegen soll. Aus der Opposition sowie der Kulturbranche gab es heftige Kritik an Weimers Vorgehen und Äußerungen, der Kulturstaatsminister sagte die Preisverleihung ab.

Buchhändler zogen mit Eilantrag und Klage vor Gericht

In einem Interview mit der ZEIT begründete Weimer das Vorgehen im Anschluss wie folgt: »Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun. Hier wird ja nicht zensiert oder irgendjemandem irgendetwas untersagt, sondern nur ein Staatspreis nicht verliehen. Das ist die denkbar sanfteste Form, in der der Staat ausdrücken kann, dass er Extremisten nicht auch noch fördert und auszeichnet. Und da uns Informationen des Verfassungsschutzes vorlagen, mussten wir so handeln.«

Der Buchladen Zur schwankenden Weltkugel in der Berliner Kastanienallee © Bernd von Jutrczenka/​dpa

Nach Erscheinen des Interviews zogen die Betreiberinnen der Schwankenden Weltkugel mit einem Eilantrag und einer Klage gegen die Bezeichnung »politische Extremisten« vor Gericht. Ihr Anwalt Jasper Prigge sagte dazu im März, Weimer greife »rechtswidrig in Grundrechte ein«. Die Bezeichnung als Extremisten sei stigmatisierend und verletze das Persönlichkeitsrecht.

Anwälte fordern Informationen über Einfluss auf Preisvergabe

Eine Sprecherin des Kulturstaatsministers erwiderte damals, es müsse Weimer und anderen Mitgliedern der Bundesregierung möglich sein, den beanstandeten Satz zu sagen. Die Äußerung Weimers sowie die vorausgegangene Interviewfrage würden »keinerlei Bezug zu einer konkreten Person« enthalten. Mit seiner Entscheidung widerspricht das Berliner Verwaltungsgericht nun in einem ersten Schritt der Position Weimers und folgt der Argumentation der Buchhändler. Gegen den Beschluss
des Gerichts kann Weimer Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

© Lea Dohle

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Gemeinsam mit der Berliner Buchhandlung gehen auch die Läden aus Göttingen und Bremen gegen den Kulturstaatsminister vor. Mit Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin verlangen die Buchläden nach Angaben ihrer Anwälte auch Einblicke in die Vorgänge beim Deutschen Buchhandlungspreis. Es bestehe »ein grundrechtlich geschütztes Interesse, zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat«. Wann das Gericht in dieser Sache entscheidet, ist noch offen.

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