Staatsanwältin Pia Kurtenbach findet in ihrem Plädoyer drastische Worte. Der Angeklagte habe das 16-jährige, nahezu wehr- und besinnungslose Mädchen in eine Wohnung „verschleppt“ und es dort dreimal vergewaltigt. Das Opfer sei ihm schutzlos ausgeliefert gewesen. Man sei sprachlos, wie so etwas habe passieren können. Damit spricht die Anklägerin die Tatsache an, dass in jener Julinacht 2025 die beiden Freunde des Angeklagten und die Freundin des Opfers dem sexuellen Übergriff tatenlos zusahen. Pia Kurtenbach fordert nach zweitägiger Verhandlung eine Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren für den 19 Jahre alten, aus Afghanistan stammenden Mann. Dem schließt sich die Anwältin des Opfers, Isabel Kratzer-Ceylan, an. Der Übergriff sei für ihre Mandantin ein „traumatisches Erlebnis“ gewesen, dessen Folgen sie noch heute spüre. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Silvia Huber kommt letztlich zu einer milderen Sanktion.