Seit 1. Mai gilt: Wer am Bahnhof Zoo oder Ostbahnhof eine Bierdose aufmacht, riskiert den Rauswurf. Die Deutsche Bahn hat an Berlins berüchtigtsten Bahnhöfen ein unbefristetes Alkoholverbot eingeführt – und die ersten Tage fallen genau auf das 1.-Mai-Wochenende. Sonne, Ausflügler, Feiernde – eine härtere Bewährungszeit hätte man kaum wählen können.

Verboten ist dort das Trinken von Alkohol sowie das  Mitführen offener Flaschen oder Dosen mit Alkohol. Auf dem gesamten Gelände, inklusive Vorplatz. Nur Restaurants und Läden dürfen weiterhin Alkohol verkaufen – solange er nicht direkt daneben konsumiert wird.

Warum jetzt? Im ersten Halbjahr 2025 registrierte die Polizei an Berlins Bahnhöfen knapp 7000 Straftaten. Diebstähle, Körperverletzungen, Drogendelikte. Dazu: Aggressionen gegen Bahnpersonal, zerborstene Flaschen auf den Böden, Uringestank in den Ecken.

Die Bahn setzt zunächst auf Aufklärung statt Konfrontation. Wer trotzdem trinkt, bekommt einen Hausverweis. Wer es nochmal versucht, ein Hausverbot. Und wer es darauf ankommen lässt: eine Strafanzeige. Ob das Verbot hält, was es verspricht, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Falls es wirkt, sollen Hauptbahnhof und Lichtenberg folgen.

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