Die Vergnügungssteuer für Spielhallen in der Verbandsgemeinde Hagenbach wird nicht angehoben. Zumindest nicht im nächsten Jahr.

Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer, deren Höhe von Städten oder Verbandsgemeinden festgelegt wird. Die Einnahmen daraus verbleiben komplett in der jeweiligen Kommune. In der VG Hagenbach

müssen die Aufsteller von Glücksspielautomaten von ihrem Einspielergebnis

Die Vergnügungssteuer für Spielhallen in der Verbandsgemeinde Hagenbach wird nicht angehoben. Zumindest nicht im nächsten Jahr.