In der rheinischen Heimat der Markdorfer Bauamtsleiterin Monika Gehweiler gibt es eine Redewendung: „Nichts ist so schlecht, dass es nicht doch für etwas gut ist.“ Und scheinbar gilt das keineswegs nur in der Kölner Bucht, sondern auch am Fuß des Gehrenbergs.
Dies zeigen die Ergebnisse der gemeindewirtschaftlichen Prüfung, die die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zuletzt für die Haushaltsjahre 2018 bis 2023 im Rathaus vorgenommen hat. Die Ergebnisse hat die Stadtbaumeisterin nun dem Markdorfer Gemeinderat skizziert. Denn neben etlichen Ermahnungen haben sich aus dem Prüfbericht auch einige Rückzahlungen an die Stadt ergeben.
Was die Prüfer beanstandet haben
Die Prüfer der Gemeindeprüfungsanstalt hätten vor allem vier Punkte moniert. Sie bemängelten, dass die Stadt im genannten Zeitraum bei ihren Vergaben den von ihr beauftragten Unternehmen keine Vertragsstrafen angedroht habe – für den Fall, dass sie gegen das baden-württembergische Landestariftreue- und Mindestlohngesetz verstoßen würden.
Weiter wurde bemängelt, dass vor der Vergabe von Bauaufträgen keine Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister beziehungsweise dem Gewerbezentralregister eingeholt worden sind. Die Prüfer vermissten Bautagesberichte sowie Baufristen- und Baufristeneinstellungspläne der beauftragten Firmen. Schließlich beanstandeten sie, dass Planungsleistungen direkt vergeben worden seien, obwohl sie über dem EU-Schwellenwert gelegen haben, der verlangt, dass sie europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Die baden-württembergische Gemeindeprüfungsanstalt mit Sitz in Karlsruhe ist eine selbstständige Behörde. Sie ist dafür zuständig, in den rund 620 Kommunen Baden-Württembergs mit mehr als 4000 Einwohnern regelmäßig gemeindewirtschaftliche Prüfungen durchzuführen – und darüber hinaus die geprüften Gemeinden organisatorisch zu beraten. Dies zu Sachverhalten, die Haushalt beziehungsweise das kommunale Finanzwesen, aber auch die Verwaltungsprozesse betreffen. Erklärtes Ziel ist die „nachhaltige Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommunen“. Das Augenmerk liegt auf den Bauausgaben der Gemeinden. Dort wird auf richtiges Abrechnen und das Einhalten der Vergabevorschriften gelegt.

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Rückflüsse in die Stadtkasse gibt es auch für den Umbau und die Erweiterung des St.-Elisabeth-Kindergartens. Hier ein Bild nach der Wiederinbetriebnahme vor vier Jahren.
Foto: Jörg Büsche
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Rückflüsse in die Stadtkasse gibt es auch für den Umbau und die Erweiterung des St.-Elisabeth-Kindergartens. Hier ein Bild nach der Wiederinbetriebnahme vor vier Jahren.
Foto: Jörg Büsche
Checklisten wurden unterdessen überarbeitet
Im Rat trug Bauamtsleiterin Gehweiler ihre ausführliche Stellungnahme vor. Darin räumte sie ein, dass in einigen Fällen nicht die vorgeschriebene Vertragsstrafe bei einem Verstoß gegen das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz vereinbart worden ist – so bei der Rathaussanierung und beim Bau der neuen Sporthalle an der Jakob-Gretser-Grundschule. Sie wies indes darauf hin, dass „wir unsere internen Checklisten für die Vergabeunterlagen angepasst haben“. Das Vereinbaren der Vertragsstrafe ist verbindlich zu markieren.
Weiterhin wurde auch die Abfrage im Wettbewerbsregister fester Bestandteil der Checkliste im Bauamt. Und das behördeninterne Vergabeverfahren sei unterdessen dahin gehend verbessert worden, dass verbindliche Abfragen nun von mehreren Mitarbeitern verantwortet werden müssen.
Hatte die Bauamtsleiterin zuvor „Prozessfehler“ eingeräumt, die zu den Beanstandungen der Prüfanstalt führen mussten, so verwies sie schließlich auf „die breitere personelle Aufstellung und die verbesserten Strukturen im Rahmen des Vergabeverfahrens“. Diese Fehlerquelle dürfte somit ausgeräumt sein. Auf die Vollständigkeit der Tagesberichte werde ebenso genau geachtet wie auf die der Baustelleneinrichtungs – und der Baufristenpläne.

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Ob es bei der Vergabe der Bauarbeiten zur Rathaussanierung zu Vergabefehlern gekommen ist, bedarf noch einer gerichtlichen Klärung.
Foto: Jörg Büsche
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Ob es bei der Vergabe der Bauarbeiten zur Rathaussanierung zu Vergabefehlern gekommen ist, bedarf noch einer gerichtlichen Klärung.
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„Vier-Augen-Prinzip“ in der Verwaltung
Versäumnisse beim Vergabeverfahren räumt die Bauamtsleiterin für die Arbeiten an Kanalisation beziehungsweise Wasserversorgung in Möggenweiler ein. Um das zu vermeiden, werde künftig ein „Vier-Augen-Prinzip“ angewandt, damit der Schwellenwert für EU-weite Vergabeverfahren beachtet wird.
Monika Gehweiler hatte indes auch Positives zu berichten. Ergab die Bauausgabenprüfung doch, dass einige Summen zu viel bezahlt und daher von den ausführenden Unternehmen zu erstatten waren. So etwa für die Um- und Ausbauarbeiten am St.-Elisabeth-Kindergarten (11.000 Euro) oder den Bau der neuen Grundschulsporthalle (10.000 Euro).
Thema Rathaussanierung wird ausgeklammert
Das große Thema Rathaussanierung hat die Bauamtsleiterin ausgeklammert, weil dort erst der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens abgewartet wird, das die Stadt gegen das beauftragte Architekturbüro angestrengt hat. „Fehler passieren“, kommentierte Uwe Achilles, Sprecher der SPD/Die Grünen-Fraktion Monika Gehweilers Stellungnahme. Er hoffe nur, dass „unsere noch anstehenden größeren Projekte von einem gescheiten Prozessmanagement begleitet werden“. Was dann wohl auch noch etwas Gutes wäre – neben dem Rückfluss in die Stadtkasse.