Wer in Bilk schon mal in die höchst missvergnügliche Lage geraten ist, einen Parkplatz zu suchen, dürfte zustimmen, dass jede Verbesserung der Lage ein Schritt nach vorne ist. Die Stadt Düsseldorf will sich an einer solchen nun versuchen – mit drei Schritten auf einmal.

Laut einer Beschlussvorlage, die in der vergangenen Sitzung der unter anderem für den Stadtteil Bilk zuständigen Bezirksvertretung 3 vorgestellt wurde, sollen nämlich drei große Flächen zu Bewohnerparkgebieten werden. Mit solchen soll die Parksituation für Anwohner verbessert werden, die sich mit einem entsprechenden Parkausweis als solche ausweisen können. Nur Autofahrer mit einem solchen Bewohnerparkausweis dürfen dann noch in der Gegend parken.

Und die drei neu einzuführenden Gebiete umfassen gleich mal einen ziemlich großen Teil von Bilk nördlich des Südrings und der Kopernikusstraße. Sie liegen nebeneinander und erstrecken sich fast von der Völklinger Straße im Westen bis zur Mecumstraße im Osten. Im Norden werden die Gebiete durch die Burghofstraße und die Färberstraße begrenzt.

In dem Wohngebiet herrsche ein erheblicher Parkdruck, heißt es von der Verwaltung, stellenweise gebe es eine Auslastung von mehr als 100 Prozent – was heißt, dass illegal geparkt wird. Gleich mehrere Gebiete auf einmal einzurichten, begründeten zwei Verwaltungsmitarbeiter in der Bezirksvertretung so: „Es ist sinnvoll, drei gleichzeitig auszuweisen, weil sonst sofort wieder Verdrängungseffekte in benachbarte Gebiete einsetzen dürften.“

Bewohnerparkgebiet Brunnenstraße

Die Einrichtung des Bewohnerparkgebiets Brunnenstraße wird begründet mit dem Mangel ausreichender privater Stellflächen in dem Gebiet und des erheblichen Parkraummangels insgesamt. Dieser drohe außerdem durch Verlagerungen aus dem bestehenden Bewohnerparkgebiet Feuerbachstraße östlich der Erasmusstraße, weiter erhöht zu werden. Zudem sei die Fläche als Wohngebiet besonders schutzwürdig.

Das Gebiet umfasst diese Straßen:

Färberstraße 104 – 150, Karolinger Straße 104 – 124 und 107 –137, Feuerbachstraße 2 – 18, Suitbertusstraße 148 – 180 sowie 161 und 193 –193a, Himmelgeister Straße 1 – 25 und 8 – 24, Witzelstraße 1a – 19 und 4 – 16, Fruchtstraße 7 – 11 und 2 – 36, Kopernikusstraße 70 – 82, Brunnenstraße, Brachstraße, Esmarchstraße, Heresbachstraße, Buysstraße, Dagobertstraße sowie Ludgerusstraße.

Bewohnerparkgebiet Aachener Straße

Auch hier fehlten schlicht Parkplätze, schreibt die Verwaltung. Der Mangel sei unter anderem durch Verlagerungen aus dem nördlich gelegenen Bewohnerparkgebiet Unterbilk westlich der Elisabethstraße entstanden. Auch hierbei handelt es sich um ein Wohngebiet.

Dieses Gebiet umfasst folgende Straßen:

Aachener Straße 1 – 131 und 2 – 124, Bachstraße 1 – 19 und 10 –20, Karolingerstraße 1 – 105 und 2 – 100, Suitbertusstraße 1 – 155 und 2 – 136, Kopernikusstraße 1 – 15 und 6 – 44, Martinstraße 37 – 105 und 34 – 54 und 74, Fleher Straße 1 – 121 und 2 – 108, Burghofstraße, Niederstraße, Im Dahlacker, Henriettenstraße, Binterimstraße, Planetenstraße, Merkurstraße, Neptunstraße, Robert-Luther-Straße, Karl-Schurz-Straße sowie Kinkelstraße.

Bewohnerparkgebiet Volmerswerther Straße

Die Begründung für die Einführung ist auch hier bekannt: Es gibt einen erheblichen Parkraummangel und dieser droht durch andere Bewohnerparkgebiete in der Umgebung außerdem weiter erhöht zu werden.

Folgende Straßen gehören zu diesem Gebiet:

Volmerswerther Straße 20 – 158 und 23 – 181, Martinstraße 37 –105 und 34 – 54 und 74, Fleher Straße 1 – 121 und 2 – 108, Dianastraße, Germaniastraße, Sternwartstraße, Auf´m Tetelberg, Bedburger Straße sowie Max-Brandts-Straße.

Grundsätzlich, betont die Verwaltung, sei das Gebiet gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden, sodass für Besucher eine „sehr gute Erreichbarkeit des Quartiers“ gegeben sei. Dafür sorgten etwa die S-Bahn-Haltepunkte „Düsseldorf-Bilk“ und „Völklinger Straße“ sowie elf Stadt-, Straßenbahn- sowie Bushaltestellen.

Werktags können Besucher oder Kunden der anliegenden Geschäfte von 9 bis 20 Uhr unter Verwendung eines Parkscheins mit aktuellen Tarifen (0,60 Euro / 12 Minuten) ohne Beschränkung der Höchstparkdauer parken. Außerhalb dieser Bewirtschaftungszeiten steht der Parkraum weiterhin für jedermann unbegrenzt zur Verfügung.

Für Gewerbetreibende gilt in ganz Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Bedingung, wonach Firmenfahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung in den Gebieten parken können.

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss entscheidet in seiner Sitzung am 13. Mai über die Umsetzung.