Außengastronomie-Kosten im Vergleich

Terrassengebühr: Diese Stadt in Niedersachsen verlangt am meisten

Aktualisiert am 02.05.2026 – 07:42 UhrLesedauer: 2 Min.

Tische in der Außengastronomie in Hannover (Symbolbild): In der Landeshauptstadt müssen Gastronomen vergleichsweise viel Geld dafür bezahlen.Vergrößern des Bildes

Tische in der Außengastronomie in Hannover (Symbolbild): In der Landeshauptstadt müssen Gastronomen vergleichsweise viel Geld dafür bezahlen – aber es geht noch mehr. (Quelle: Rainer Droese/imago)

Wer Tische und Stühle auf öffentlichen Flächen stellt, zahlt je nach Kommune kräftig drauf. Eine Auswertung zeigt, wo in Niedersachsen die Terrassengebühr besonders hoch ausfällt.

Bei gutem Wetter ziehen Bänke und Stühle von Cafés oder Restaurants Menschen magisch an. Doch für eine solche Außengastronomie müssen Wirte Gebühren an die Stadt bezahlen. Die Höhe dieser sei „so bunt wie die Schirme auf den Außenterrassen“, so der Bund der Steuerzahler (BdSt). Eine Untersuchung des Vereines deckt diese Aussage.

Hannover landet darin sehr weit vorn. Die dort für eine Saison* verlangten 1.477 Euro kann eine Stadt jedoch noch toppen. Von den 65 einwohnerstärksten Kommunen Niedersachsens sowie der Städte Bremen und Bremerhaven hat Laatzen die höchste Sondernutzungsgebühr für Tische und Stühle im öffentlichen Raum. In der Stadt, die sich in der Region Hannover befindet, werden rund 1.645 Euro fällig.

Vergleichsweise viel müssen auch Wirte in Hildesheim (1.125 Euro), Göttingen, Cuxhaven, Osnabrück und in der Gemeinde Seevetal (jeweils 1.000 Euro) berappen.

Die folgenden 18 Städte und Gemeinden liegen bei den Gebühren für die Außengastronomie über dem Durchschnitt der 65 untersuchten Orte:

*Die Gebühren beziehen sich jeweils auf einen Musterbetrieb, der seine Außengastronomie von Mai bis September, also 153 Tage lang, auf 25 Quadratmetern öffentlicher Fläche in bester Innenstadtlage betreibt.

Auf der anderen Seite gibt es Städte, die auf die sogenannte Terrassengebühr komplett verzichten: Mit Garbsen, Melle, Aurich, Papenburg, Stuhr, Achim, Ganderkesee, Georgsmarienhütte, Burgdorf, Walsrode, Einbeck, Osterholz-Scharmbeck, Bramsche und Syke sieht momentan rund ein Fünftel der betrachteten Kommunen von einer gesonderten Terrassengebühr für die Außengastronomie ab.

Der BdSt hat zudem die Höhe der Terrassengebühr aller deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern verglichen. In diesem deutschlandweiten Vergleich landet Hannover hinter Bamberg (2.000 Euro), Darmstadt (1.875), Bonn (1.813) und Trier (1.563) auf dem fünften Platz.