Eine Altbauwohnung in der Badenschen Straße in Berlin-Wilmersdorf, 37 Quadratmeter groß, teilmöbliert. Mietpreis: 1450 Euro warm pro Monat.

Das sind mehr als 39 Euro pro Quadratmeter. Wenn man eine Betriebskosten- und eine Möblierungspauschale abzieht, liegt der Preis immer noch über 27 Euro pro Quadratmeter und damit bei fast 180 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die wird, selbst bei überdurchschnittlicher Ausstattung, im gültigen Mietspiegel mit 15,31 Euro pro Quadratmeter angegeben.

180

Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete kassierte der Vermieter in der Badenschen Straße

Mit der Forderung dieses Mietpreises könnte der Vermieter eine Straftat begangen haben.

Mietwucher als Straftat? Grundlage dafür wäre der Paragraf 291 des Strafgesetzbuches. Aber Anwalt Benjamin Raabe, Berliner Mietrechtskoryphäe, sagt, ihm sei kein Verfahren bekannt, bei dem der sogenannte Wucher-Paragraf in Mietsachen angewandt worden wäre.